So schön mit neuem Bad und Laminatboden
Krefeld, Kölner Straße 628
Ausstattung: Balkon / Terrasse, Keller, Bad mit Fenster, Bad mit Wanne
- 549 €
Kaltmiete - 63 m²
Wohnfläche - 3
Zimmer
Der Mietspiegel Mönchengladbach bietet dir einen Orientierungsrahmen über die Höhe der üblicherweise gezahlten Mieten für verschiedene Wohnungstypen, die in ihrer Art, Größe, Ausstattung und Lage vergleichbar sind. Ein qualifizierter Mietspiegel wird nach wissenschaftlichen Grundsätzen mindestens alle zwei Jahre erstellt und von Mieter:innen, Vermieter:innen und Gemeindevertreter:innen anerkannt. Nach den örtlichen Gegebenheiten enthält der Mietspiegel verschiedene Bewertungskategorien wie z.B. Stadtbezirk, Baujahr etc.
Du spielst mit dem Gedanken, eine Immobilie in Mönchengladbach zu kaufen, um sie anschließend zu vermieten? Ob sich das Geschäft für dich wirklich auszahlt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, z.B. von der zu erwartenden Mietrendite, aber auch vom Zustand der Wohnung oder des Hauses. Daher lohnt es sich, vor dem Kauf eine Bewertung des Objekts durchführen zu lassen. So weißt du, ob der Preis angemessen ist.
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Bewertung erfolgt dabei anhand von Vergleichsimmobilien in Mönchengladbach und der näheren Umgebung.
Da für die Berechnung eines Mietpreises keine allgemein gültige Formel existiert, ist die Festlegung auf einen rentablen aber fairen Mietpreis oft schwierig. Der ortsübliche Mietspiegel kann dabei jedoch eine sinnvolle Methode zur Ermittlung des richtigen Mietpreises darstellen und auch Mietpreiserhöhungen begründen.
Vermieter:innen müssen die Mieterhöhung schriftlich übermitteln, damit sie rechtskräftig ist (§ 558a BGB). Jede:r Mieter:in hat eine Frist um die Mieterhöhung anzunehmen oder abzulehnen. Sie reicht bis zum Ende des übernächsten Monats nach Erhalt des Zustimmungsverlangens durch den:die Vermieter:in. Stimmt der:die Mieter:in der Mieterhöhung zu, wird die Mieterhöhung ab dem Monat, in dem die Überlegungsfrist abgelaufen ist, fällig. Ab korrekter Verkündigung der Mieterhöhung ist sie damit rechtskräftig.
Die Jahressperrfrist untersagt eine Mieterhöhung für ein Jahr nach Einzug oder nach der letzten Erhöhung auf die Vergleichsmiete. Die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen beträgt 20 Prozent innerhalb von drei Jahren.
Einige Bundesländer haben die Kappungsgrenze auf 15 Prozent abgesenkt. Zum Teil gilt dies nur für die Städte und Gemeinden, in denen die Gefahr besteht, dass es nicht mehr genug Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen gibt.
In Nordrhein-Westfalen liegt die Kappungsgrenze in 59 Städten und Gemeinden, darunter Düsseldorf, Köln und Münster, bei 15 Prozent. (Quelle: haufe.de)
Ab dem Zeitpunkt der zugegangenen Mieterhöhung besteht eine Bedenkzeit für den Rest des Monats und die beiden darauffolgenden Monate. Die Mieterhöhung muss an alle Bewohner:innen des Hauses oder der Wohnung adressiert sein.
Während im nahe gelegenen Düsseldorf die Mieten im letzten Jahr rekordverdächtig angestiegen sind, ist Mönchengladbach von einer großen Mieterhöhung verschont geblieben. Lediglich um rund 1 % stiegen die Mieten im Vergleich zum Vorjahr. Mit einem durchschnittlichen Mietpreis von 5,50 € pro m² liegt die Stadt weit unter dem Bundesdurchschnitt. Die Stadt Mönchengladbach unterteilt die Wohnlage in die Kategorien A (beste Wohnlage) bis D (schlechte Wohnlage). Die Wohnlagen werden nach Infrastruktur (Verkehrsanbindung, öffentliche Einrichtungen, Kultur- und Einkaufsangebote), Anzahl der Grünflächen sowie Belästigung durch Verkehr und Lärm kategorisiert. Der Gladbacher Mietspiegel enthält einen Zu- und Abschlagskatalog. Dadurch werden Kriterien wie die innere und äußere Ausstattung, die Barrierefreiheit und die Größe der Wohnung bei der Berechnung eines Mietrichtwertes berücksichtigt.
Wohnlage A
Baujahr: bis 1948: 5,10 € | 1949 - 1972: 5,60 € | 1973 - 1990: 6,25 € | 1991 - 2008: 7,00 € | ab 2009: 7,60 €
Wohnlage B
Baujahr: bis 1948: 4,70 € | 1949 - 1972: 5,60 € | 1973 - 1990: 6,25 € | 1991 - 2008: 7,00 € | ab 2009: 7,60 €
Wohnlage C
Baujahr: bis 1948: 4,50 € | 1949 - 1972: 4,95 € | 1973 - 1990: 5,60 € | 1991 - 2008: 6,30 € | ab 2009: 6,90 €
Wohnlage D
Baujahr: bis 1948: 4,00 € | 1949 - 1972: 4,45 € | 1973 - 1990: 5,05 € | 1991 - 2008: 5,70 € | ab 2009: 6,10 €
Am 1. Juli 2022 ist eine Reform des Mietspiegelrechts* inkraft getreten, die die Aussagekraft von Mietspiegeln verbessern und mehr Gemeinden ermuntern soll, qualifizierte Mietspiegel zu erstellen.
Folgende Änderungen gehen mit der Reform einher:
Zum Hintergrund: Ziel der Reform des Mietspiegelrechts ist es, die Qualität und Verbreitung von Mietspiegeln zu stärken und die Rechtssicherheit für Mieter:innen und Vermieter:innen zu erhöhen. Der Gesetzestext zur Reform des Mietspiegelrechts (Mietspiegelreformgesetz – MsRG) kann auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz heruntergeladen werden.
Krefeld, Kölner Straße 628
Ausstattung: Balkon / Terrasse, Keller, Bad mit Fenster, Bad mit Wanne
Nettetal, Karl-Reulen-Straße 42
Ausstattung: Balkon / Terrasse, Keller, Personenaufzug, Kabel TV, provisionsfrei
Neuss, Rheydter Str. 102
Ausstattung: Dachgeschoss, Einbauküche, Keller, Bad mit Fenster, Bad mit Wanne, WG geeignet, Dachboden
Mönchengladbach, Espenstraße 18
Ausstattung: Balkon / Terrasse, Keller, Garage / Stellplatz, Bad mit Wanne, Personenaufzug, Garten/-mitbenutzung, Wohnberechtigungsschein
Mönchengladbach, Elsternweg 3
Ausstattung: Balkon / Terrasse, Keller, WG geeignet, Bad mit Fenster, Bad mit Wanne, Garten/-mitbenutzung
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