Immobilienbewertung in Rheinland-Pfalz

Du willst den Wert deiner Eigentumswohnung in Mainz erfahren? Oder fragst dich, zu welchem Preis du dein Haus in Kaiserslautern verkaufen kannst? Bei meinestadt.de kannst du deine Immobilie in ganz Rheinland-Pfalz kostenlos bewerten lassen.

Erhalte eine Preisspanne direkt im Anschluss an die Bewertung oder, wenn du möchtest, eine präzisere Einschätzung durch eine:n Makler:in. Bewertung jetzt starten.

In 3 Schritten den Wert deiner Immobilie erfahren: So geht's

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1. Eingabe der Immobiliendaten:
Gib z.B. Immobilientyp, Wohnfläche, Baujahr und Adresse an.
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2. Ermittlung einer groben Preisspanne:
Diese erhältst du direkt im Anschluss.
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3. Wertanalyse durch eine:n Makler:in:
Auf Wunsch vermitteln wir dich an eine:n Makler:in in deiner Region.

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Auch innerhalb einer Straße kann der Preis variieren. Daher benötigen wir die Hausnummer. Wir versprechen: Kein Spam, keine Besuche.
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Deine Vorteile auf einen Blick

  • Kostenfreie Erstbewertung direkt online
  • Ohne Angabe sensibler Daten
  • Schnell, unverbindlich, sicher
  • Optional: Präzisere Einschätzung durch Makler:in

So funktioniert die Wertermittlung von meinestadt.de

In unserer Immobilienbewertung werden Immobilien nach dem Vergleichswertverfahren bewertet. Dabei wird deine Immobilie mit ähnlichen Immobilien in der Nähe verglichen und Zu- und Abschläge mit eingerechnet. So wird ermittelt, welchen Verkaufspreis sie auf dem offenen Immobilienmarkt in Rheinland-Pfalz tatsächlich erzielen kann.

Die Online-Bewertung bietet dir als Eigentümer:in eine erste Einschätzung zum Wert deiner Immobilie. Sie berücksichtigt jedoch noch nicht ihre individuelle Ausstattung, den Zustand oder zum Beispiel eine bestehende Reallast eines Grundstücks.
Für eine genaue Wertanalyse und Beratung können wir dir kostenlos Kontakt zu regionalen Makler:innen vermitteln. Keine Sorge vor lästigen Anfragen: Deine Kontaktdaten erhält exklusiv nur ein:e Makler:in aus deiner Region. Übrigens: Der Vorteil gegenüber Sachverständigen ist, dass Makler:innen in der Regel noch keine Kosten für eine Immobilienbewertung erheben.

Erhalte ich auch eine Bewertung, wenn ich nicht verkaufen möchte?

Ja. Du kannst die Bewertung in jedem Fall durchführen, unabhängig davon, ob du verkaufen willst oder nicht.

Anlässe für die Bewertung

In den meisten Fällen wird eine Immobilienbewertung benötigt, wenn ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück verkauft werden soll. Dann reicht eine einfache Bewertung mit dem Vergleichswertverfahren. Das Ergebnis der Bewertung ist dann die Basis für Preisverhandlungen. Es gibt jedoch auch noch viele weitere Anlässe, die zum Teil bestimmte Gutachten erforderlich machen. Diese Anlässe sind z.B.

  • Erbfälle und Testamentsvollstreckung
  • Scheidungsfälle
  • Gutachten für gerichtliche Verfahren
  • Steuerliche Zwecke
  • Miet- und Pachtgutachten zur Vorbereitung von Mietpreisanpassungen oder bei Mietminderung
  • Versicherungsfälle

Wie sind die Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz?

Die Ermittlung der Bodenrichtwerte erfolgt durch die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte. Sie werden mittels Bodenrichtwertkarten veröffentlicht, die die jeweils gültigen Bodenrichtwerte je Quadratmeter Grundstücksfläche anzeigen. Über das Bodenrichtwertinformationssystem (BORIS) sind diese Daten frei zugänglich. Die meisten Bundesländer veröffentlichen jeweils eigene BORIS-Portale.

Immobilienbewertung in ausgewählten Orten in Rheinland-Pfalz

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Welche Gebäudearten können bewertet werden?

Gutachterin bewertet ein Haus.
© Monkey Business/AdobeStock

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Was gibt es bei der Bewertung eines Hauses zu beachten?Hausbewertung: Was ist mein Eigenheim wert?
Gutachter bewertet eine Wohnung.
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Wohnungen

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Person sitzt mit seinem silbernen Laptop auf der Couch.
© kegfire/AdobeStock

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Wichtige Fragen schnell beantwortet

Die Kosten der Immobilienbewertung hängen vom Bewertungsverfahren ab. Eine Online-Immobilienbewertung in Rheinland-Pfalz ist bei meinestadt.de kostenlos. Auch Makler:innen erheben in der Regel keine Kosten für die Bewertung, wenn die Immobilie verkauft werden soll.
Anders ist die Lage, wenn ein:e Sachverständige:r oder Immobiliengutachter:in den Verkehrswert der Immobilie ermitteln soll, beispielsweise für ein Scheidungsverfahren oder in einem Erbschhaftsstreit. Ein solches Gutachten hat vor Gericht Bestand und kostet zwischen 0,5 % und 1 % des Verkehrswerts. Informiere dich in unserem Ratgeber zu Immobilienbewertung über die verschiedenen Verfahren
Für die Ermittlung des Immobilienwerts gibt es verschiedene Bewertungsverfahren. Beim Vergleichswertverfahren, welches bei der Online-Bewertung zur Anwendung kommt, wird der Immobilienwert anhand verschiedener Angaben und im Vergleich zu ähnlichen Immobilien, beispielsweise Häusern und Wohnungen in der gleichen Umgebung in Rheinland-Pfalz errechnet. In unserem Ratgeber zum Immobilienmarkt erhältst du weitere Informationen zur Bewertung durch eine:n Sachverständige:n, durch eine:n Makler:in und was du bei eigenständiger Immobilienbewertung wissen musst.
Der wichtigste Faktoren für den Wert einer Immobilie sind die Lage, der Zustand und die Ausstattung. Aber auch andere Faktoren spielen eine Rolle wie z.B. das Baujahr, die Bauart und Größe der Immobilie und die aktuelle Nachfrage auf dem Immobilienmarkt in Rheinland-Pfalz. Bei Grundstücken ist außerdem entscheidend, ob eine Baugenehmigung vorliegt oder Altlasten auf dem Grundstück liegen. Bei Eigentumswohnungen ist dagegen interessant, ob das Objekt vermietet ist. Informiere dich hier genauer über die wichtigen Faktoren bei der Hausbewertung, Wohnungsbewertung und Grundstücksbewertung.
Der Verkehrswert oder Marktwert bezeichnet den derzeitigen am Markt erzielbaren Preis einer Immobilie, beispielsweise den eines Hauses in Rheinland-Pfalz. Er kann durch eine:n Makler:in, eine:n Gutachter:in oder Sachverständige:n ermittelt werden.
Dabei wird die Immobilie mit ähnlichen Objekten in der Umgebung verglichen, die kürzlich verkauft wurden. Für Abweichungen von den Vergleichsobjekten werden dann Zu- und Abschläge berechnet. Die Kaufpreise werden pro Gemeinde von einem Gutachterausschuss in regelmäßigen Abständen veröffentlicht.
Beim direkten Vergleichswertverfahren wird der Verkehrswert anhand einer einzigen kürzlich verkauften Immobilie berechnet. Dieses Verfahren wird heute jedoch selten angewandt und ist im Vergleich zu anderen Verfahren eher ungeeignet.
Bei dem Sachwert geht es – wie der Name schon sagt – um den rein materiellen (Gesamt-)Wert eines Gebäudes, unabhängig von Marktentwicklungen. Der Begriff stammt aus dem Bereich der Immobilienfinanzierung. Für die Berechnung des Sachwertes werden der Bodenwert, der Gebäudewert und der bauliche Wert der zugehörigen Außenanlagen herangezogen.
Die sogenannte Sachwertrichtlinie beschäftigt sich mit der Bewertung einer Immobilie durch Sachwertfaktoren. Unter anderem werden folgende Faktoren des Sachwertes berücksichtigt:
  1. Die Art, wie eine Immobilie erbaut wurde, zum Beispiel mit Keller oder einem ausgebauten Dachboden.
  2. Die Qualität der einzelnen Bauteile, also Außenwände, Dach, Fenster, Türen, Treppen, Sanitäranlagen, Fußböden und Heizung, die jeweils einzeln bewertet werden.
In unserem Ratgeber zur Immobilienbewertung erfährst mehr zum Thema.
Sind durch Hochwasser Schäden an deinem Haus entstanden, kontaktiere zunächst deine Wohngebäudeversicherung. Sofern diese Elementarschäden abdeckt, wird sie eine:n Gutachter:in schicken, um die genaue Schadenshöhe zu ermitteln. In manchen Fällen weicht der Betrag aber stark von den tatsächlichen Reparaturkosten ab. Sollte das der Fall sein und du das Gefühl haben, dass der Schaden von dem:der Versicherungsgutachter:in unterschätzt wurde, kannst du eine:n eigene:n Sachverständige:n heranziehen. Diese:r nimmt dann eine Plausibilisierung, also eine Prüfung des Versicherungsgutachtens vor.

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