Immobilienbewertung: Wie läuft die Wertermittlung ab?
Kennst du den genauen Wert deiner Immobilie? Womöglich kannst du sie zu einem höheren Preis verkaufen als gedacht. Denn bei einer professionellen Immobilienbewertung achten Makler:innen oder Gutachter:innen besonders auf Faktoren, die eine tiefe Marktkenntnis erfordern z.B. die Lage und die Entwicklung der Immobilienpreise. Hier erfährst du, wie die Wertermittlung genau abläuft.
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Schritt 1: Bewertung vorbereiten
Zu welchem Zweck brauche ich die Bewertung?
Vorab solltest du dich zunächst fragen, wozu du eine Immobilienbewertung genau brauchst. Möchtest du lediglich informiert sein über den aktuellen Wert? Spielst du mit dem Gedanken, deine Wohnung oder dein Haus zu verkaufen? Oder brauchst du die Bewertung im Rahmen eines Gerichtsverfahrens oder für das Finanzamt?
Je nachdem, was bei dir der Fall ist, kommen unterschiedliche Bewertungsformen hinzu, die sich in der Art des Verfahrens und auch der anfallenden Kosten sehr unterscheiden können.
Unterlagen sammeln
Unabhängig davon, welche Bewertung du in Auftrag gibst, wirst du Fragen rund um deine Immobilie beantworten müssen. Starte daher zunächst mit einer Sammlung aller relevanten Dokumente.
- Aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Auszug aus der Flurkarte oder Liegenschaftskarte
- Energieausweis
- Bauzeichnungen und Grundrisse
- Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
- Modernisierungsnachweise
- Wohnflächenberechnung
- laufende Mietverträge
- bei Eigentümergemeinschaften: Protokolle der Eigentümerversammlung, Aufteilungsplan, Nebenkostenabrechnung
Energieausweis beantragen
Hier kannst du dir schnell und einfach einen Energieausweis online bestellen. Innerhalb von 48 Stunden erhältst du einen detaillierten und rechtlich anerkannten Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis. Auf Wunsch bietet dir unser Partner Energieausweis48 auch eine Datenerfassung vor Ort oder per Videochat an.
Schritt 2: Bewertungsform auswählen und Details angeben
Du kannst zwischen drei Bewertungsformen wählen. Welche Form sich für dich eignet, hängt von deinem Bewertungszweck ab, den du im ersten Schritt ermittelt hast. Je nachdem, für welche Möglichkeit du dich entscheidest, wirst du unterschiedliche Informationen angeben müssen.
1. Online-Immobilienbewertung
Dies ist die schnellste und günstigste Möglichkeit, den Wert deiner Immobilie zu ermitteln. Insbesondere wenn es viele Vergleichsobjekte gibt, kannst du hier den Marktwert ziemlich genau einschätzen lassen. Auch Ausstattung und Zustand fließen in die Bewertung mit ein.
Mit der Immobilienbewertung von meinestadt.de kannst du kostenlos und ohne Angabe sensibler Daten eine Preisspanne für deine Immobilie erhalten. Gib dafür zunächst ein paar Eckdaten zu deinem Objekt an:
- Eckdaten
- Details
- Zustand
2. Bewertung durch ein:e Makler:in
Auch ein:e Makler:in kann dein Haus oder deine Wohnung bei einer Besichtigung bewerten. Das bietet sich an, wenn du für den Verkauf ohnehin eine:n Makler:in beauftragen willst. In der Regel entstehen dann für die Bewertung keine zusätzlichen Kosten.
Für den einfachen Verkauf einer Immobilie ist diese Art von Bewertung nicht zwingend notwendig. Sie eignet sich dann, wenn der Wert der Immobilie vor dem Finanzamt oder vor einem Gericht nachgewiesen werden muss. Dies ist z.B. in folgenden Situationen der Fall:
- Baulast, d.h. bestehende Beschränkungen oder Verpflichtungen bzgl. der Bebauung des Grundstücks gegenüber der Baubehörde
- Zwangsversteigerung
- Erbschaftsstreit
- Scheidung
Schritt 3: Wertermittlung
Welche Faktoren beeinflussen den Wert?
Der Wert deiner Immobilie wird maßgeblich von der Lage, dem Zustand und der Ausstattung beeinflusst. Entscheidend ist jedoch auch, ob die Immobilie vermietet ist oder nicht, denn ein laufender Mietvertrag kann sich negativ auf den Immobilienwert auswirken. Insbesondere Einfamilienhäuser werden überwiegend für den Eigenbedarf gesucht, so dass ein bestehendes Mietverhältnis ein Hindernis beim Verkauf sein kann. Liegt sogar ein (lebenslanges) Wohnrecht vor, mindert dies den Wert noch weiter.
Wohnrecht – Was bedeutet das?
1. Wohnlage
Die Wohnlage ist immer noch das wichtigste Kriterium und spielt eine besonders große Rolle für die Bewertung. Im Großen und Ganzen unterscheidet man zwischen der Makrolage und der Mikrolage.
Makrolage
- Infrastruktur im Stadtteil
- Gibt es Arbeitsplätze in der Region?
- Wie ist die Lebensqualität im Ort?
Mikrolage
- unmittelbare Umgebung
- Nachbarschaft
- Infrastruktur, z.B. die Verkehrsanbindung, die Nähe zu Schulen oder Kindergärten, Arztpraxen und Einkaufsmöglichkeiten.
2. Zustand
Der Zustand bezieht sich auf die Bausubstanz und den Modernisierungsgrad der Immobilie. Dabei spielen äußere Faktoren, wie die Hausfassade oder die Dämmung eine Rolle. Aber auch das Innere der Immobilie wird begutachtet.
- Baujahr
- Zustand der Bausubstanz
- Renovierungsstand
- Energieeffizienz (z.B. Dämmung der Fassade, des Daches und der Fenster)
- Modernität der Heizungsanlage
- Saniertes Badezimmer
- Zustand des Fußbodenbelags
- Qualität der Türen (insbesondere Haustüren)
3. Ausstattung
Bei der Ausstattung unterscheidet man zwischen einfach, normal, gehoben und Luxus. Entscheidend sind die folgenden Merkmale:
- Größe und Aufteilung der Räume
- Anzahl der Badezimmer
- Gibt es einen Balkon oder eine Terrasse? Ausrichtung?
- Gibt es einen Keller oder Dachboden? Ist er nutzbar oder renovierungsbedürftig?
- Welche Materialien wurden in der Wohnung verbaut (z.B. Fußboden, Armaturen im Bad, Türrahmen)?
- Wird eine Küche mitverkauft? Welchen Wert hat sie?
- Aussicht
Welche Verfahren zur Immobilienbewertung gibt es?
Bei der Wertermittlung kann man zwischen verschiedenen Herangehensweisen unterscheiden. Nicht jedes Verfahren eignet sich für jedes Objekt. Am Ende kann dabei ein konkreter Wert herauskommen oder aber auch eine Wertspanne, innerhalb derer der Verkaufspreis angesetzt werden kann.
Beim indirekten Vergleichswertverfahren wird die Immobilie mit ähnlichen Objekten in der Umgebung verglichen, die kürzlich verkauft wurden. Für Abweichungen von den Vergleichsobjekten werden dann Zu- und Abschläge berechnet. Die Kaufpreise werden pro Gemeinde von einem Gutachterausschuss in regelmäßigen Abständen veröffentlicht.
Beim direkten Vergleichswertverfahren wird der Verkehrswert anhand einer einzigen kürzlich verkauften Immobilie berechnet. Dieses Verfahren wird heute jedoch selten angewandt und ist im Vergleich zu anderen Verfahren eher ungeeignet.
Die Berechnung ist sehr komplex und von vielen verschiedenen Faktoren abhängig. Sie eignet sich eher für Einfamilienhäuser, wenn sich in der Umgebung nur wenig vergleichbare Immobilien befinden und das Vergleichswertverfahren nicht anwendbar ist.
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