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Grundstück verkaufen – So läuft der Verkauf erfolgreich ab

Du möchtest ein Grundstück verkaufen? In der Regel dauert der gesamte Prozess von Kaufzusage bis Übergabe etwa 12 Wochen. Doch für dich geht es schon vorher los. Mit vielen Entscheidungen rund um den Verkauf mit oder ohne Makler:in, die Festsetzung des Kaufpreises und die richtige Vermarktung. Hier erklären wir dir alles Wichtige – Schritt für Schritt.

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Schritt 1: Mit oder ohne Makler:in verkaufen?

Der Immobilienverkauf mit Hilfe eines:einer Makler:in hat Vorteile und Nachteile. Was für oder gegen die Zusammenarbeit spricht, haben wir für dich zusammengefasst. So kannst du selbst entscheiden, ob der Verkauf mit Makler:in etwas für dich ist oder ob du lieber den Alleingang wagen möchtest.

Vorteile

  • Zeitersparnis: Makler:innen kümmern sich um Vermarktung, Unterlagen, Besichtigungen und Kaufpreisverhandlungen.
  • Sicherheit: Du erhältst Hilfe bei rechtlichen Fragen und eine Bonitätsprüfung deiner Kaufkandidat:innen.
  • Optimale Preisermittlung: Makler:innen kennen den Grundstücksmarkt und können den Kaufpreis besser einschätzen.
  • Schneller Verkauf: Makler:innen wickeln den Prozess deutlich schneller ab.
  • Höherer Preis: Makler:innen sind im Profis im Verhandeln und können für dich den besten Preis erzielen.

Nachteile

  • Hohe Kosten: Bei der Beauftragung fällt eine Maklerprovision von bis zu 7,14 % des Kaufpreises an, die von dir und den Käufer:innen gemeinsam getragen wird.
  • Viel Absprache nötig: Je nachdem, wie viel du während des Prozesses mitentscheiden möchtest, musst du regelmäßig Rücksprache halten und erreichbar sein.
  • Weniger Anfragen: Interessent:innen können von der Provision abgeschreckt sein, sodass du weniger Kaufanfragen erhältst.
  • Niedrigere Angebote: Aufgrund der Provision könnten Interessent:innen zunächst weniger gewillt sein, einen passenden Preis für das Grundstück zu bieten.

Wann wird die Maklercourtage fällig?

Der genaue Zeitpunkt wird im Vertrag festgelegt, den du als Verkäufer:in mit dem Maklerbüro bei Beauftragung abschließt. Üblich ist jedoch, dass die Provision nach Abschluss des Kaufvertrags bezahlt wird. Dazu wird ein so genanntes Zahlungsziel vereinbart: Du hast dann eine bestimmte Anzahl von Tagen nach Vertragsabschluss Zeit, um das Honorar zu bezahlen. In der Regel sind das 7 bis 14 Tage. Erfahre hier mehr über die Maklerprovision.

Seit dem 23.12.2020 gilt ein neues Gesetz, das die Verteilung der Maklerkosten beim Immobilienverkauf regelt. Die Maklerprovision wird nun jeweils zur Hälfte von Käufer:in und Verkäufer:in übernommen.

Schritt 2: Wert ermitteln & Kaufpreis festlegen

Bevor du den Kaufpreis für dein Grundstück festlegt, solltest du den genauen Wert deines Grundstücks ermitteln. Die ermittelten Werte dienen dir zur Orientierung, um den optimalen Preis festzulegen.

Was ist der Bodenrichtwert?

Bei der Wertermittlung eines Grundstücks wird zunächst der Bodenrichtwert ausgemacht. Der Bodenrichtwert ist der Wert eines Quadratmeters unbebauten Bodens. Er wird von der jeweiligen Gemeinde ermittelt, indem vergleichbare Grundstücke mit ähnlicher Nutzung in Zonen zusammengefasst werden. Anschließend berechnen qualifizierte Gutachter:innen den durchschnittlichen Quadratmeterpreis einer Zone auf Basis aktueller Grundstückspreise. Die Preise ergeben sich aus den vergangenen Verkäufen von Grundstücken innerhalb der Zone. Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre aktualisiert veröffentlicht.

Der Bodenrichtwert dient nun als Grundlage für die weitere Wertermittlung. Es gibt jedoch noch ein zweites Verfahren, das ohne den Bodenrichtwert auskommt und individuelle Faktoren berücksichtigt. Hier stellen wir dir beide vor:

Der Bodenwert wird mithilfe des Bodenrichtwerts und der Flächengröße in Quadratmetern berechnet.
Die Formel hierfür lautet:
Bodenwert = Quadratmeterpreis x Grundstücksgröße

Beispielrechnung:

Ein voll erschlossenes Grundstück mit einer Fläche von 250 Quadratmetern wird verkauft. Der ermittelte Bodenrichtwert liegt bei 550 € pro Quadratmeter.

Bodenwert = 550 x 250 = 137.500 €

Bei diesem Verfahren wird der Wert anhand von Preisen vergleichbarer Grundstücke ermittelt. Dabei orientiert sich der Wert an tatsächlichen Kaufpreisen von anderen Grundstücken, die in Lage, Bodenbeschaffenheit, Zuschnitt usw. mit dem zu verkaufenden Grundstück übereinstimmen. Die genaue Berechnung erfolgt in zwei Schritten:

  1. Vorläufigen Wert ermitteln
    Zunächst wird ein vorläufiger Wert ermittelt, der individuelle Faktoren noch nicht berücksichtigt.
    Die Formel lautet:
    Vorläufiger Wert = (Kaufpreis der Vergleichsgrundstücke ÷ Fläche der Vergleichsgrundstücke in Quadratmetern) × Fläche des zu bewertenden Grundstücks in Quadratmetern

  2. Zu- und Abschläge berücksichtigen
    Im zweiten Schritt werden die individuellen, preisbestimmenden Faktoren des Grundstücks mit eingerechnet und der vorläufige Wert nochmal angepasst.
    Die Formel lautet:
    Endgültiger Grundstückswert = Vorläufiger Grundstückswert +/– Zu- und Abschläge

Berechnung der Zuschläge und Abschläge

In der Regel wird der vorläufige Kaufpreis nach Betrachtung zusätzlicher, individueller Begebenheiten nochmal um einige Prozentpunkte nach oben oder unten korrigiert. Bei der Berechnung der Zuschläge und Abschläge wird u.a. auf folgendes geachtet:

  • Wie ist die genaue Marktlage derzeit?
  • Mikrolage (Verkehrsanbindung, Verkehrslärm, Nahverkehr, usw.)
  • Genauer Grundriss
  • Wie ist das Grundstück ausgerichtet?
  • Gibt es irgendwelche Nutzungsrechte oder Einschränkungen?
  • Gibt es Altlasten?
Illustration Immobilienbewertung

Hinweis

Die Ermittlung des genauen Grundstückswertes ist eine komplexe Angelegenheit. Schon kleine Ungenauigkeiten in der Rechnung können den errechneten Wert verzerren. Für eine korrekte Berechnung sollte daher unbedingt ein professionelles Gutachten angefordert werden.

Wann lohnt sich eine Realteilung?

Prinzipiell gilt: Je mehr Wohn- und Gewerbefläche auf einem Grundstück gebaut werden darf, desto wertvoller ist es. Bei einem sehr großen Grundstück solltest du darüber nachdenken, es teilen zu lassen. Das nennt man Realteilung. Dabei wird ein Grundstück in mindestens zwei neue Grundstücke geteilt. Die Änderung muss dem Grundbuchamt gemeldet werden. Nach der Teilung können die Grundstücke getrennt voneinander veräußert werden. Die rechtlichen Regelungen dafür finden sich in § 19 des Baugesetzbuchs.

Eine Realteilung lohnt sich bei sehr großen Grundstücken, die durch ihre Größe auf dem Immobilienmarkt weniger Interessent:innen anlocken. Oftmals wollen z.B. Familien nicht zu große Grundstücke kaufen, da sie viel Arbeit und zusätzliche Kosten bedeuten. Ist das Grundstück groß genug, um beispielsweise zwei Einfamilienhäuser darauf zu bauen, lohnt sich eine Realteilung, um insgesamt einen deutlich höheren Preis zu erzielen.

Schritt 3: Unterlagen zusammenstellen

Um den Verkauf gut abzuwickeln ist es sinnvoll, vorab alle wichtigen Unterlagen zusammenzustellen. Das hilft, alle wichtigen Details für das Exposé zu sammeln, bei den Besichtigungen Fragen beantworten zu können und einen professionellen Eindruck zu machen.

Aktueller Grundbuchauszug Grundbuchamt
BebauungsplanBauamt
Auszug aus dem Baulastenverzeichnis Bauamt
Flächennutzungsplan bei der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Erschließungsnachweise aus deinen eigenen Unterlagen
Grundsteuerbescheid aus deinen eigenen Unterlagen
Liegenschaftskarte/Flurkarte zuständiges Katasteramt
AltlastenverzeichnisBauamt

Um den Verkauf gut abzuwickeln ist es sinnvoll, vorab alle wichtigen Unterlagen zusammenzustellen. Das hilft, alle wichtigen Details für das Exposé zu sammeln, bei den Besichtigungen Fragen beantworten zu können und einen professionellen Eindruck zu machen.

Dokumente im Überblick

  • Aktueller Grundbuchauszug
    • beim Grundbuchamt
  • Bebauungsplan
    • beim Bauamt
  • Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
    • beim Bauamt
  • Flächennutzungsplan
    • bei der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
  • Erschließungsnachweise
    • aus deinen eigenen Unterlagen
  • Grundsteuerbescheid
    • aus deinen eigenen Unterlagen
  • Liegenschaftskarte/Flurkarte
    • beim zuständigen Katasteramt
  • Altlastenverzeichnis
    • beim Bauamt

Schritt 4: Exposé erstellen

Um möglichst viele Interessent:innen auf dein Angebot aufmerksam zu machen, solltest du dein ansprechendes Exposé in einschlägigen Immobilienportalen veröffentlichen. Für ein ansprechendes und erfolgreiches Exposé solltest du vor allem auf vollständige Angaben und gute, aussagekräftige Bilder achten.

Diese Angaben dürfen im Exposé nicht fehlen:

  • Stand der Erschließung
  • Grundstückstyp (Bauerwartungsland, Rohbauland, Bauland oder bebautes Grundstück)
  • Vorgaben für den Bau (z.B. Bebauungsplan)
  • GFZ (Grundflächenzahl: Anteil des Grundstücks, der überbaut werden darf)
  • GRZ (Geschossflächenzahl: Verhältnis der gesamten Geschossfläche zur Fläche des Baugrundstücks)
  • Gibt es bereits eine Baugenehmigung?
  • Weitere relevante Informationen, z.B. zur Anbindung, zum Baumbestand oder zu Wegerechten

Die richtige Zielgruppe bestimmen

Je nachdem, wie dein Grundstück beschaffen ist und welche Vorgaben sich aus den Bebauungs- und Flächennutzungsplänen der Gemeinden ergeben, kann es eher für Gewerbetreibende oder z.B. Familien geeignet sein. Dein Grundstück bietet z.B. genug Platz für ein Doppelhaus und ist gut an Schulen und Einkaufsmöglichkeiten angebunden? Dann schreib das unbedingt mit ins Exposé. So fühlt sich die richtige Zielgruppe direkt angesprochen.

Schritt 5: Besichtigungen organisieren

Bei der Besichtigung ist es vor allem wichtig, dass du auf eventuelle Fragen optimal vorbereitet bist. Potenzielle Käufer:innen werden eine Menge Fragen rund um das Grundstück haben:

  • Wie ist der Stand der Erschließung? Mit welchen Kosten muss man zusätzlich rechnen?
  • Liegt das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans?
  • Welche Nutzungsrechte gibt es?
  • Wer lebt auf den direkten Nachbargrundstücken?
  • Wie ist die Bebaubarkeit?
  • Gibt es bereits eine Baugenehmigung?
  • Gibt es konkrete Bauvorgaben?
  • Wie ist die Bodenbeschaffenheit?
  • Welche Lärmquellen gibt es?
  • Gibt es geltende Wegerechte?

Schritt 6: Preis verhandeln

Je nach Attraktivität deines Grundstücks wirst du eine Menge Gebote bekommen. Du kannst entweder direkt mit einem:einer Interessent:in in Verhandlungen gehen oder du startest ein so genanntes Bieterverfahren.

Das Bieterverfahren

Dieses Verfahren ist eine Möglichkeit zum Verkauf deines Grundstücks. Dazu wird ein Mindestgebot vorab festgelegt. Bewerber können dann in mehreren Bieterrunden ihre Angebote abgeben. So bildet sich der Kaufpreis durch das höchste Angebot der verschiedenen Interessent:innen. Sobald der finale Kaufpreis feststeht, beginnt die Kaufabwicklung. Hierbei kann ein:e Makler:in dich optimal unterstützen. Planst du einen Verkauf ohne Makler:in, lohnt es sich, für die kommenden Schritte, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. So kannst du sicherstellen, dass der Vertrag unanfechtbar ist und keine Überraschungen auf dich warten.

Tipps für die Preisverhandlung

  • Überleg dir vorab deinen Mindestpreis.
  • Bereite dich gut auf das Gespräch vor und halte alle wichtigen Informationen parat: Marktlage, Ergebnis der Wertermittlung, Stand der Erschließung, etc.
  • Betone auch hier unbedingt die Vorteile des Grundstücks, z.B. die gute Anbindung.
  • Lass dich nicht unter Druck setzen und nimm dir Zeit zum Nachdenken, bevor du ein Angebot annimmst.

Schritt 7: Kaufvertrag & Grundbucheintrag

7.1 Kaufvertrag vorbereiten

Vereinbare einen Termin mit einem Notarbüro und bringe alle gesammelten Unterlagen mit. Dein:e Notar:in wird einen Vorvertrag aufsetzen und diesen zur Prüfung an den:die Käufer:in schicken. Darin wird in der Regel eine Teilzahlung von 10 - 15 % des Kaufpreises vereinbart. Nach Unterzeichnung des Vorvertrags muss der:die Käufer:in den vereinbarten Anteil bezahlen.
Nun musst du sicherstellen, dass eventuell noch bestehende Grundschulden vor der Vertragsunterzeichnung ausgeglichen werden. Sobald das Grundstück dann lastenfrei ist, wird dies im Grundbuch vermerkt.

In einem nächsten Schritt wird der Kaufvertrag aufgesetzt. Auch das übernimmt der:die Notar:in. Folgende Informationen sollten unbedingt enthalten sein:

Name und Anschrift von Verkäufer:in und Käufer:in
  • Name des:der Eigentümers:Eigentümerin laut Grundbuch
  • Adresse und Größe des Grundstücks, Flurnummer
  • Baurechtliche Bestimmungen, Nutzungsrechte
  • Aktuelle finanzielle Belastungen, z.B. Hypotheken und wer sie übernimmt
  • Auflassungsvormerkung
Auflassung – Schnell erklärt

Die Auflassungsvormerkung ist eine Sicherheit für den:die Käufer:in. Bis zur Bezahlung des Kaufpreises kannst du dann nicht mehr an andere Interessent:innen verkaufen, selbst wenn du nochmal ein höheres Angebot bekommst.
  • Kaufpreis
  • Übergabedatum
  • Modalitäten der Bezahlung: Kontodaten, Fristen
  • Gibt es Inventar (z.B. eine Gartenhütte) auf dem Grundstück, das mit verkauft wird?
  • Angaben zur Mängelhaftung des:der Verkäufer:in (wird meist ausgeschlossen)
  • möglicherweise werden Rücktrittsvorbehalte vereinbart
  • weitere Nebenabsprachen
  • Zwangsvollstreckungsunterwerfung (damit kannst du als Verkäufer:in eine Zwangsvollstreckung in Gang setzen, wenn der:die Käufer:in nicht bezahlt)
  • Belehrungen und Hinweise des:der Notar:in

7.2 Vertrag unterzeichnen

Beide Parteien sind mit dem Kaufvertrag einverstanden? Dann kommt ihr alle im Notarbüro zusammen. Zunächst wird der Vertrag laut verlesen und anschließend unterschrieben. Nun musst du warten, bis der Kaufpreis bezahlt wird. In der Regel erfolgt das über ein so genanntes Notaranderkonto. Dieses wird von dem:der Notar:in verwaltet. Der:die Käufer:in bezahlt den vollen Kaufpreis auf dieses Konto und zahlt dann noch die Grunderwerbssteuer.

Nun steht die Eintragung ins Grundbuch an, damit der Verkauf auch offiziell ist. Darum kümmert sich der:die Notar:in. Ist jede Partei ihren Verpflichtungen nachgekommen, wird der Kaufpreis an dich ausbezahlt und die geplante Übergabe kann stattfinden.


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Wichtige Fragen schnell beantwortet:

  • Kosten für Dokumente: Grundbuchauszug (ca. 10 €), Auszug aus dem Baulastenverzeichnis (ca. 10 bis 50 €), Flurkarte (ca. 10 bis 50 €)
  • Unter bestimmten Umständen kann eine Spekulationssteuer anfallen: die Höhe ist abhängig von deinem Steuersatz.
  • Wertgutachten: Je nach Grundstückswert liegen die Kosten bei ca. 1.500 bis 3.000 €.
  • Möglicherweise fallen bereits Kosten für eine Bauvoranfrage an: Dabei wird bei der Gemeinde angefragt, ob geplante Bauvorhaben mit dem Baurecht und geltenden Bebauungsplänen vereinbar sind. Die Kosten liegen in der Regel bei 50 bis 200 €.
  • Diese Steuer fällt an, wenn du innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf das Grundstück wieder verkaufst.
  • Bei einem Erbfall gilt das ursprüngliche Kaufdatum des Baulands.
  • Die Höhe richtet sich nach dem Verkaufspreis.
  • Sie muss nicht gezahlt werden, wenn das Grundstück bebaut ist und du selbst im Jahr des Verkaufs und beide Jahre zuvor in dem Gebäude gewohnt hast.
Für Käufer:innen fallen neben den Kauf- und Kaufnebenkosten noch zusätzlich die Finanzierungskosten, Baukosten (je nach Bedarf), Versicherungskosten und Notarkosten an.

Weitere Informationen findest du in unserem Ratgeber zum Grundstückskauf.
Grundsätzlich fällt eine Erbschaftssteuer an. Du bist außerdem verpflichtet, das Erbe dem Finanzamt zu melden. Es gelten jedoch bestimmte Freibeträge. Übersteigt der Verkehrswert einen diesen Freibeträge zahlst du nur auf die restlichen Beträge diese Steuer. Die Freibeträge sind davon abhängig, in welchem Verwandschaftsverhältnis du zum:zur Erblasser:in stehst.
  • Als Ehepartner:in: 500.000 €
  • Als Kind: 400.000 €
  • Als Enkel:in: 200.000 €
  • Als Elternteil oder Großelternteil: 100.000 €
  • Alle übrigen Erb:innen: 20.000 €
  • Bauerwartungsland: Das Grundstück darf zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht bebaut werden. Es wird allerdings in absehbarer Zeit zum Bauland und darf dann bebaut werden.
  • Rohbauland: Das Grundstück darf laut Bebauungsplan bebaut werden, ist aber noch nicht erschlossen. Anschlüsse für Strom, Wasser und Abwasser fehlen noch. Deshalb muss der Bau noch warten.
  • Bauland: Das Grundstück darf so bebaut werden, wie es im Bebauungsplan festgelegt ist.
  • Bebautes Grundstück: Ist das Grundstück schon bebaut, geht es vor allem um den Zustand des Gebäudes. Ist eine Weiternutzung möglich oder muss es abgerissen werden?

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