Barrierefreies Wohnen
Checklisten für den Umbau, finanzielle Hilfen und rechtliche Vorgaben
Du suchst eine altersgerechte Immobilie in Deutschland oder möchtest deine eigene Wohnung barrierefrei umbauen? Hier findest du alle Informationen zum Umbau und finanzieller Förderung sowie zu weiterführenden Themen rund um das Wohnen im Alter.
In aller Kürze
- Die KfW fördert den Umbau zu barrierefreien Wohnungen oder deren Kauf durch einen Kredit.
- Der Kredit beinhaltet auch Schutzmaßnahmen gegen Einbrüche.
- Wichtige Kriterien einer barrierefreien Wohnung: keine Stufen oder Schwellen, Rollstuhleignung und angepasste Möbel.
Altersgerecht oder barrierefrei – Was ist der Unterschied?
Bei der Formulierung altersgerecht (oder seniorengerecht) handelt es sich um einen nicht genau definierten Begriff. Wird z.B. eine Wohnung als altersgerecht ausgewiesen, bedeutet das nicht, dass bestimmte Standards eingehalten werden müssen. So kann eine Wohnung mit Fahrstuhl schon als altersgerecht gelten. Aussagekräftiger ist die Bezeichnung barrierefrei. Von einer barrierefreien Immobilie kann man sprechen, wenn sie für behinderte Menschen genauso und ohne Einschränkungen nutzbar ist wie für Menschen ohne Behinderungen. Die höchste Stufe ist die barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnung, bei der beispielsweise ein Rollstuhlabstellplatz und ausreichend Bewegungsflächen in allen Räumen vorhanden sein müssen. Welche Ausstattungsmerkmale jeweils erfüllt sein müssen, wird in der DIN-Norm 18040 geregelt.
Mietwohnung umbauen – rechtliche Vorgaben
Verkäufer:innen oder Vermieter:innen, die mit einer barrierefreien oder sogar rollstuhlgerechten Wohnung werben, müssen auch die in der DIN-Norm 18040 geforderten Ausstattungsqualitäten in der jeweiligen Immobilie bieten.
Zusätzlich hast du das Recht, deine Wohnung so umzubauen, dass sie barrierefrei ist und deinen Bedürfnissen gerecht wird. Vermieter:innen müssen solche Umbauten genehmigen, die Kosten müssen sie allerdings nicht tragen. Deutschland wird älter und barrierefreie Wohnungseingänge, schwellenlose Duschen oder Alarmanlagen spielen für immer mehr Menschen eine Rolle: Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert das altersgerechte Umbauen und Maßnahmen zum Einbruchschutz. Die Bank gewährt zinsvergünstigte Darlehen und Zuschüsse.
Der Kredit 159 der KfW
Finanzielle Unterstützung für den Umbau können in bestimmten Fällen die Pflegeversicherung, das Sozialamt, kommunale Sonderhilfsprogramme oder der Kredit 159 der KfW bieten. Die KfW fördert mit günstigen Krediten bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, damit du Barrieren im Wohnungsbestand reduzierst und den Wohnkomfort und die Sicherheit erhöhst.
Der Kredit ermöglicht älteren Menschen einen langen und sicheren Verbleib zu Hause, doch auch Familien mit Kindern, Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität kommt es zugute. Zusätzlich werden auch Umbaumaßnahmen zum Schutz vor Wohnungseinbruch gefördert
Bei Pflegebedürftigen oder Menschen mit Behinderung wird der Umbau grundsätzlich durch die Pflegeversicherung oder das Sozialamt unterstützt.
Welche Baumaßnahmen werden gefördert?
- Wohnumfeld und Wohnungszugang (z. B. barrierefreie KfZ-Stellplätze, Zugänge zu Gebäuden)
- Treppen und Stufen (z. B. Nachrüstung oder Instandsetzung von Aufzügen, Treppenliften)
- Raumaufteilung und Schwellenabbau (z. B. Nachrüstung oder Instandsetzung von Halt- und Stützsystemen)
- Badumbau (z.B. Badewanne mit tiefem Einstieg oder Tür)
- Hilfesysteme zur erleichterten Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag (z.B. Assistenz- und Notrufsysteme)
- Maßnahmen zum Einbruchschutz
- Förderung zum Kauf einer barrierearmen umgebauten Immobilie
- Umbau von Nichtwohnflächen zu barrierearmen Wohnflächen
Die Konditionen
- Ab 2,29 % effektiver Jahreszinssatz
- Max. 50.000 Euro Kreditbetrag je Wohneinheit
- Für barrierereduzierende Maßnahmen, den Kauf barrierearmen Wohnraums oder Einbruchschutz
- Altersunabhängige Förderung für Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Bauträger und Wohnungsunternehmen, Wohngenossenschaften sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Freie Wahl zwischen Annuitätendarlehen oder endfälligem Darlehen
- Auszahlung des Kredits in einer Gesamtsumme oder in Teilbeträgen
- Vorzeitige Rückzahlung des Kreditbetrages gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich
Checkliste für barrierefreies Wohnen
In der DIN-Norm 18040 enthalten sind Vorschriften zum Platzbedarf, zu Wegen und Zugängen, Treppen und Rampen, Aufzugsanlagen, Türen und Fenstern, Badezimmern, Küchen, Schlaf- und Wohnzimmern. Wir haben die zentralen Regelungen für dich zusammengefasst:
Zugang zur Wohnung
- Die Wohnung ist ohne Stufen und Schwellen zu erreichen.
- Ein Aufzug ist vorhanden, falls eine Treppe überwunden werden muss.
- Der Wohnungsflur ist mindestens 1,20m breit.
- Abstellflächen für Gehhilfen oder Einkaufstaschen.
- Die Klingel ist gut sichtbar und von einem Rollstuhl aus erreichbar.
Ausstattung der Küche
- Die Küchenschränke sind gut erreichbar und ideal an die Körpergröße angepasst.
- Die Kochstelle und die Arbeitsplatte sind unterfahrbar, falls man auf einem Rollstuhl angewiesen ist.
- Die Küche hat gute zugängliche Sitzmöglichkeiten.
- Gut ausgeleuchteter Arbeitsbereich.
Ausstattung des Badezimmers
- Das Bad hat eine bodengleiche Dusche, die leicht begehbar ist.
- In der Dusche gibt es einen Klappsitz oder einen Hocker.
- Der Toilettensitz hat die richtige Höhe.
- Der Waschtisch hat die richtige Höhe und du kannst dich bequem im Spiegel sehen.
- Einstiegshilfen sind vorhanden (Wannenlift, Trittstufe).
Ausstattung des Schlafzimmers
- Der Kleiderschrank ist gut zugänglich.
- Das Bett hat die richtige Höhe, sodass ein leichtes Aufstehen garantiert ist.
- Bettenrost mit verstellbarem Kopf- und Fußteil.
- Das Bett ist von 3 Seiten zugänglich, damit im Pflegefall ungehindert Hilfe geleistet werden kann.
Ausstattung des Wohnzimmers
- Höhenanpassbare, körpergerechte Sitzmöbel mit Armstützen und Aufrichthilfen.
- Standsichere Möbel zum Abstützen.
- Regulierbare Beleuchtung für alle Bedürfnisse.