So beantragst du Wohngeld
In Deutschland ist es möglich staatlich unterstütztes Wohngeld zu beantragen – egal, ob du in einer Wohnung zur Miete oder im Eigenheim wohnst. Demnach ist es entweder ein Mietzuschuss oder ein Lastenzuschuss. Aber wo und wie kannst du diesen Zuschuss beantragen und welche Unterlagen brauchst du dafür? Wir haben dir die wichtigsten Informationen zusammengefasst.
In aller Kürze
- Für deinen Antrag brauchst du sämtliche Unterlagen, die dein Einkommen und deine Wohnsituation betreffen.
- Stimmt der Wohngeldbescheid nicht, kannst du Widerspruch einlegen.
- Der Anspruch auf Wohngeld wird aus der Höhe der Miete, der Anzahl der Haushaltsangehörigen und dem Haushaltseinkommen berechnet.
Wo kann ich den Antrag auf Wohngeld stellen?
Du stellst den Antrag auf Wohngeld bei der Wohngeldbehörde deiner Stadt oder Gemeinde. Es gibt dort entsprechende Antragsformulare. Wird der Antrag genehmigt, so wird das Wohngeld monatlich ab dem Monat der Beantragung ausgezahlt, nicht rückwirkend. Der Zuschuss wird meist für 12 Monate bewilligt, kann aber auf 18 Monate verlängert werden. Ausgenommen sind Personen, die bereits andere Leistungen zur Grundsicherung erhalten.
Liegt dein Haushaltseinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze, kannst du in der Wohngeldstelle ebenfalls einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Dieser berechtigt dich dazu, eine Sozialwohnung zu mieten.
Wohngeld Plus
Mit der bisher größten Wohngeldreform wurde zum 01.01.2023 das Wohngeld Plus eingeführt.
Hierbei gab es eine Anpassung der Einkommensgrenze, sodass ab sofort auch mit einem Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze Anspruch auf Wohngeld besteht. Dadurch sind, anstelle von bisher 600.000 Haushalten, nun etwa zwei Millionen Haushalte wohngeldberechtigt.
Außerdem sorgt das Wohngeld Plus für einen Anstieg des monatlichen Wohngeldbetrags um etwa 190 €.
Für die Beantragung des Wohngeldes werden einige Unterlagen benötigt, die Auskunft über deine momentane Lebenssituation geben. So kann die Wohngeldstelle berechnen, ob dir Wohngeld zusteht oder nicht. Untenstehend findest du eine kleine Zusammenfassung der benötigten Unterlagen.
Einkünfte
- Aktuelle Verdienstabrechnung (Brutto)
- Rentenbescheide / Änderungsmitteilung
- Kindergeld-Nachweis
- Kopie der letzten Einkommenssteuererklärung
- Zinseinnahmen aus Sparbuch und anderen Kapitalvermögen
Wohngeld für Mietwohnungen
- Mietvertrag / Untermietvertrag
- Vermieterbescheinigung
- Mietänderungsschreiben
- Nachweis über Mietzahlung z. B. Kontoauszug
- Meldebescheinigung
Wohngeld für das Eigenheim
- Grundbuchauszug
- Meldebescheinigung
- Grundsteuerbescheid
- Nachweis über Erbbauzins
- Kauf- bzw. Kaufanwärtervertrag
Freibeträge und Pauschalen
- Bescheinigung des Finanzamtes
- Nachweis über freiwillige/private Krankenversicherung
- Sterbeurkunde
- Bescheid über Pflegegeld
- Schwerbehindertenausweis
- Trauschein
Übrigens:
Was tun wenn der Antrag auf Wohngeld abgelehnt wurde?
Wurde dein Antrag auf Wohngeld abgelehnt, kannst du innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen. Auch wenn zu wenig Wohngeld oder Lastenzuschuss bewilligt wurde, solltest du von diesem Recht Gebrauch machen. Der Wohngeldbescheid wird dann noch einmal geprüft. Bei Streitigkeiten zum Wohngeld ist das Verwaltungsgericht zuständig. Personen mit geringem Einkommen können Prozesskostenhilfe beantragen.
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Ob und wie viel Wohngeld du bekommst, hängt grundsätzlich von 3 Dingen ab:
Deine Stadt oder Gemeinde ist je nach Niveau der Mietpreise einer Mietenstufe zugeordnet. Diese reichen von Stufe I für ein niedriges Preisniveau z.B. auf dem Land bis zu Stufe VII für ein sehr hohes Preisniveau z.B. in Großstädten wie München. Je höher die Stufe, desto höher können die Zuschüsse ausfallen. Die Mietkosten, welche beim Wohngeld angerechnet werden, sind dabei nach oben gedeckelt. Zum 1. Januar 2023 wurden die Grenzwerte angehoben und damit an den aktuellen Stand der Mieten und Einkommen angeglichen. Außerdem gibt es ab 2023 eine dauerhafte Heizkostenkomponente im Wohngeld.
Zum Einkommen zählen die Einkünfte aller Haushaltsmitglieder in Summe, abzüglich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Kindergeld oder Kinderzuschlag gehören nicht dazu.
Wieviel Wohngeld steht mir zu?
Das BMWSB (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen) stellt zur ersten Orientierung einen Wohngeldrechner bereit. Weitere Beratung dazu erhältst du in der Wohngeldstelle vor Ort.