Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ermöglicht dir den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung. Grundsätzlich wird ein WBS nur dann erteilt, wenn der:die Wohnungssuchende und die zum Haushalt gehörenden Personen ein bestimmtes bereinigtes Jahreseinkommen nicht überschreiten. Von Bundesland zu Bundesland können die Einkommensgrenzen jedoch voneinander abweichen. Es lohnt sich daher, einen Beratungstermin wahrzunehmen.