Rubrik auswählen
Merkliste (0)

Wie groß darf deine Wohnung mit Wohnberechtigungsschein sein?

Mit einem Wohnberechtigungsschein darfst du eine Wohnung beziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Doch wie groß darf diese Wohnung sein? Im Hinblick auf die Wohnfläche gibt es einige Regeln für die Bewilligung eines WBS. Die Angemessenheit der Größe der Wohnung ist abhängig von der Anzahl der Haushaltsangehörigen und wird auf dem Wohnberechtigungsschein vermerkt.

Letzte Aktualisierung

Die Informationen sind auf dem Stand von Oktober 2025
Wohnungsgröße Illustration

In aller Kürze

  • Die Wohnungsgröße richtet sich nach der Anzahl der Personen, die im Haushalt leben.

  • Für eine Person sind 50 m² Wohnraum angemessen, für jede weitere Person 15 m² mehr.

  • Die tatsächliche Wohnraumgröße wird oft von Fall zu Fall entschieden.

Welche Wohnungsgröße ist zulässig?

Für die Wohnungsgröße gelten für jedes Bundesland unterschiedliche Vorgaben. Entscheidend ist dabei die Haushaltsgröße, also wie viele Personen im Haushalt zusammenleben. In der Regel darf ein Einpersonenhaushalt maximal ein Zimmer besitzen. Einige Länder haben diese Regelung verändert und ermöglichen nun auch die Förderung von 1,5- oder 2- Zimmer-Wohnungen.

Bei Mehrpersonenhaushalten gilt: Für jede zusätzliche Person wird entweder ein weiterer Raum oder 10 - 15 m² dazugerechnet. In den allermeisten Fällen wird dem individuellen Fall nach entschieden. Wieviel Wohnräume dir zustehen kannst du immer deiner Wohnberechtigungsbescheinigung entnehmen.

Weitere Informationen für dein Bundesland und die Online-Beantragung auf einen Blick.

Vorgaben nach Bundesland

1 Person45 m²bis 2
2 Personen60 m²bis 3
jede weitere Person+ 15 m²+ ein weiteres Zimmer
Die angemessene Wohnungsgröße erhöht sich in verschiedenen Fällen, besonders bei schwerer Behinderung eines oder mehrerer Bewohner. Die Wohnungsgröße erhöht sich auch bei Bezug von betreuten Seniorenwohnungen oder barrierefreien Sozialmietwohnungen. Weitere Fälle sind beispielsweise die Aufnahme von Pflegepersonen in die Wohnung oder sonstige Härtefälle. Nähere Auskünfte dazu erteilt die entsprechende Gemeinde.


1 Person50 m²bis 2
2 Personen65 m²bis 3
3 Personen75 m²bis 4
jede weitere Person+ 15 m²+ ein weiteres Zimmer
Für jeden Haushaltsangehörigen, der nicht nur vorübergehend auf einen Rollstuhl angewiesen ist, erhöht sich diese Wohnfläche zusätzlich um 15 m².


1 Person50 m²bis 2
2 Personenkeine Angabebis 3
3 Personenkeine Angabebis 3
jede weitere Personkeine Angabe+ ein weiteres Zimmer
Auch in Berlin gibt es Möglichkeiten, mehr Wohnraum zu erhalten. Das wird als angemessen betrachtet z.B. bei Behinderung oder sonstigen gesundheitlichen Einschränkungen, die eine größere Wohnung nötig machen oder im Fall, dass die Ausübung des existenzsichernden Berufes nur in einem separaten Wohnraum möglich ist. Darüber hinaus können Alleinstehende über 65, die eine 3-Zimmerwohnung in Berlin freimachen, können einen WBS für eine 2-Zimmerwohnung erhalten.


1 Person50 m²bis 2
2 Personen65 m²bis 2
3 Personen80 m²bis 3
4 Personen90 m²bis 4
jede weitere Person+ 10 m²+ ein weiteres Zimmer
Regelungen zu mehr Wohnraum bspw. bei schwerer Behinderung werden nach Gemeinde geregelt. Informationen zu den Zusätzen verschiedener Gemeinden sind auf den entsprechenden offiziellen Websites zu finden.


1 Person50 m²
2 Personen60 m²
1 Elternteil mit 1 Kind70 m²
3 Personen75 m²
4 Personen85 m²
jede weitere Person+ 10 m²
Auf den offiziellen Seiten sind keine Ausnahmeregelungen für die zulässige Wohnungsgröße für Senioren oder Rollstuhlbenutzer angegeben. Unter Umständen wird in diesen Fällen von Fall zu Fall entschieden oder die Abweichung hängt von der Gemeinde ab. Genaue Informationen können während offiziellen Beratungen angefragt werden.

1 Person50 m²
2 Personen60 m²
3 Personen75 m²
4 Personen90 m²
jede weitere Person+ 15 m²
Eine Erweiterung des Wohnraums um 5 m² ist bei barrierefreien Wohnungen für Schwerbehinderte oder Senioren möglich, für Rollstuhlbenutzer gibt es eine Erhöhung von 10 m².

1 Person50 m²bis 2
2 Personen60 m²bis 3
3 Personen75 m²bis 3
4 Personen85 m²bis 4
jede weitere Person+ 10 m²+ ein weiteres Zimmer
Mögliche Erweiterungen des zulässigen Wohnraums müssen bei der entsprechenden Gemeinde erfragt werden.

1 Person45 m²
2 Personen60 m²
3 Personen75 m²
4 Personen90 m²
jede weitere Person+ 15 m²
Abweichungen sind bei barrierefreien Wohnungen zulässig. Die tatsächliche Abweichung muss individuell berechnet werden.

1 Person50 m²
2 Personen60 m²
3 Personen75 m²
jede weitere Person+ 10 m²
Zusätzlicher Wohnraum von 10 m² ist bei einer nachgewiesenen Behinderung ab 50% zulässig. Außerdem können weitere Ausnahmen genehmigt werden, wenn bestimmte bauliche Voraussetzungen gegeben sind. Dazu wird von Fall zu Fall entschieden.

1 Person50 m²keine Angabe
2 Personen65 m²bis 2
3 Personen80 m²bis 3
jede weitere Person+ 15 m²+ ein weiteres Zimmer
Zusätzlicher Wohnraum von bis zu 15 m² und einem zusätzlichen Zimmer sind unter Umständen zulässig, wenn berufliche Notwendigkeit (z.B. für einen separaten Arbeitsbereich) nachgewiesen werden kann oder für alleinerziehende Eltern / Eltern, die Kinder erwarten. Außerdem sind Abweichungen für barrierefreie Wohnungen, die den jeweiligen Bedürfnissen der Bewohner entsprechen, möglich.

1 Person50 m²1
2 Personen60 m²bis 2
3 Personen80 m²bis 3
4 Personen90 m²bis 4
jede weitere Person+ 15 m²+ ein weiteres Zimmer
Regelungen für etwaige Ausnahmen sind nicht angegeben und müssen individuell erfragt werden.

1 Person50 m²
2 Personen65 m²
3 Personen80 m²
jede weitere Person+ 15 m²
Grundsätzlich wird weiterer Wohnraum für barrierefreie Wohnungen oder Wohnungen, die aufgrund chronischer Erkrankungen eines oder mehrerer Bewohner besondere Ausstattung voraussetzen, angedacht. Personen ab 60 Jahren kann zusätzlicher Wohnraum von bis zu 15 m² genehmigt werden. Weitere Ausnahmen müssen gegebenenfalls individuell bei der zuständen Behörde erfragt werden.

1 Person45 m²keine Angaben
2 Personen60 m²bis 2
3 Personen75 m²bis 3
jede weitere Person+ 15 m²+ ein weiteres Zimmer
In Einzelfällen, beispielsweise für Rollstuhlbenutzer, kann eine Wohnung mit einer Wohnraumabweichung von ca. 10% bewilligt werden.

1 Person50 m²
2 Personen60 m²
3 Personen70 m²
jede weitere Person+ 10 m²
Informationen zu Erweiterungen des Wohnraums für Senioren oder beim Bedarf auf barrierefreie Wohnungen müssen bei der zuständigen Stelle erfragt werden.

1 Person50 m²keine Angaben
2 Personen60 m²bis 2
3 Personen75 m²bis 3
4 Personen90 m²bis 4
5 Personen105 m²bis 5
jede weitere Person+ 10 m²keine Angaben
Weitere Informationen zu möglichen Erweiterungen des zulässigen Wohnraums können bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
1 Person45 m²1
2 Personen60 m²bis 2
3 Personen75 m²bis 3
4 Personen90 m²bis 4
jede weitere Person+ 15 m²+ ein weiteres Zimmer
Etwaige Ausnahmen und Erweiterungen des Wohnraums können bei der zuständigen Stelle individuell erfragt werden.

Die aufgeführten Wohnungsgrößen sind nach bestem Wissen recherchiert worden. Wir aktualisieren die Daten regelmäßig. Wenn dir dennoch eine veraltete Angabe auffällt, schreib uns gerne über unser Kontaktformular.

Vorgaben nach Bundesland

  • 1 Person: 45 m² oder 2 Zimmer
  • 2 Personen: 60 m² oder bis zu 3 Zimmer
  • Jede weitere Person: + 15 m² oder ein weiteres Zimmer
Die angemessene Wohnungsgröße erhöht sich in verschiedenen Fällen, besonders bei schwerer Behinderung eines oder mehrerer Bewohner. Die Wohnungsgröße erhöht sich auch bei Bezug von betreuten Seniorenwohnungen oder barrierefreien Sozialmietwohnungen. Weitere Fälle sind beispielsweise die Aufnahme von Pflegepersonen in die Wohnung oder sonstige Härtefälle. Nähere Auskünfte dazu erteilt die entsprechende Gemeinde.


  • 1 Person: 50 m² oder bis zu 2 Zimmer
  • 2 Personen: 65 m² oder bis zu 3 Zimmer
  • 3 Personen: 75 m² oder bis zu 4 Zimmer
  • Jede weitere Person: + 15 m² oder ein weiteres Zimmer
Für jeden Haushaltsangehörigen, der nicht nur vorübergehend auf einen Rollstuhl angewiesen ist, erhöht sich diese Wohnfläche zusätzlich um 15 m².


  • 1 Person: 50 m² oder bis zu 2 Zimmer
  • 2 Personen: bis zu 3 Zimmer
  • 3 Personen: bis zu 3 Zimmer
  • Jede weitere Person: + ein weiteres Zimmer
Auch in Berlin gibt es Möglichkeiten, mehr Wohnraum zu erhalten. Das wird als angemessen betrachtet z.B. bei Behinderung oder sonstigen gesundheitlichen Einschränkungen, die eine größere Wohnung nötig machen oder im Fall, dass die Ausübung des existenzsichernden Berufes nur in einem separaten Wohnraum möglich ist. Darüber hinaus können Alleinstehende über 65, die eine 3-Zimmerwohnung in Berlin freimachen, können einen WBS für eine 2-Zimmerwohnung erhalten.


  • 1 Person: 50 m² oder bis zu 2 Zimmer
  • 2 Personen: 65 m² oder bis zu 2 Zimmer
  • 3 Personen: 80 m² oder bis zu 3 Zimmer
  • 3 Personen: 90 m² oder bis zu 4 Zimmer
  • Jede weitere Person: + 10 m² oder ein weiteres Zimmer
Regelungen zu mehr Wohnraum bspw. bei schwerer Behinderung werden nach Gemeinde geregelt. Informationen zu den Zusätzen verschiedener Gemeinden sind auf den entsprechenden offiziellen Websites zu finden.


  • 1 Person: 50 m²
  • 2 Personen: 60 m²
  • 1 Elternteil mit 1 Kind: 70 m²
  • 3 Personen: 75 m²
  • 3 Personen: 85 m²
  • Jede weitere Person: + 10 m²
Auf den offiziellen Seiten sind keine Ausnahmeregelungen für die zulässige Wohnungsgröße für Senioren oder Rollstuhlbenutzer angegeben. Unter Umständen wird in diesen Fällen von Fall zu Fall entschieden oder die Abweichung hängt von der Gemeinde ab. Genaue Informationen können während offiziellen Beratungen angefragt werden.

  • 1 Person: 50 m²
  • 2 Personen: 60 m²
  • 3 Personen: 75 m²
  • 4 Personen: 90 m²
  • Jede weitere Person: + 15 m²
Eine Erweiterung des Wohnraums um 5 m² ist bei barrierefreien Wohnungen für Schwerbehinderte oder Senioren möglich, für Rollstuhlbenutzer gibt es eine Erhöhung von 10 m².

Mögliche Erweiterungen des zulässigen Wohnraums müssen bei der entsprechenden Gemeinde erfragt werden.

  • 1 Person: 50 m² oder bis zu 2 Zimmer
  • 2 Personen: 60 m² oder bis zu 3 Zimmer
  • 3 Personen: 75 m² oder bis zu 3 Zimmer
  • 3 Personen: 85 m² oder bis zu 4 Zimmer
  • Jede weitere Person: + 10 m² oder ein weiteres Zimmer
  • 1 Person: 45 m²
  • 2 Personen: 60 m²
  • 3 Personen: 75 m²
  • 3 Personen: 90 m²
  • Jede weitere Person: + 15 m²
Abweichungen sind bei barrierefreien Wohnungen zulässig. Die tatsächliche Abweichung muss individuell berechnet werden.

  • 1 Person: 50 m²
  • 2 Personen: 60 m²
  • 3 Personen: 75 m²
  • Jede weitere Person: + 10 m² oder ein weiteres Zimmer
Zusätzlicher Wohnraum von 10 m² ist bei einer nachgewiesenen Behinderung ab 50% zulässig. Außerdem können weitere Ausnahmen genehmigt werden, wenn bestimmte bauliche Voraussetzungen gegeben sind. Dazu wird von Fall zu Fall entschieden.

  • 1 Person: 50 m²
  • 2 Personen: 65 m² oder bis zu 2 Zimmer
  • 3 Personen: 80 m² oder bis zu 3 Zimmer
  • Jede weitere Person: + 15 m² oder ein weiteres Zimmer
Zusätzlicher Wohnraum von bis zu 15 m² und einem zusätzlichen Zimmer sind unter Umständen zulässig, wenn berufliche Notwendigkeit (z.B. für einen separaten Arbeitsbereich) nachgewiesen werden kann oder für alleinerziehende Eltern / Eltern, die Kinder erwarten. Außerdem sind Abweichungen für barrierefreie Wohnungen, die den jeweiligen Bedürfnissen der Bewohner entsprechen, möglich.

  • 1 Person: 50 m² oder 1 Zimmer
  • 2 Personen: 60 m² oder bis zu 2 Zimmer
  • 3 Personen: 80 m² oder bis zu 3 Zimmer
  • 4 Personen: 90 m² oder bis zu 4 Zimmer
  • Jede weitere Person: + 15 m² oder ein weiteres Zimmer
Regelungen für etwaige Ausnahmen sind nicht angegeben und müssen individuell erfragt werden.

  • 1 Person: 50 m²
  • 2 Personen: 65 m²
  • 3 Personen: 80 m²
  • Jede weitere Person: + 15 m²
Grundsätzlich wird weiterer Wohnraum für barrierefreie Wohnungen oder Wohnungen, die aufgrund chronischer Erkrankungen eines oder mehrerer Bewohner besondere Ausstattung voraussetzen, angedacht. Personen ab 60 Jahren kann zusätzlicher Wohnraum von bis zu 15 m² genehmigt werden. Weitere Ausnahmen müssen gegebenenfalls individuell bei der zuständen Behörde erfragt werden.

  • 1 Person: 45 m²
  • 2 Personen: 60 m² oder bis zu 2 Zimmer
  • 3 Personen: 75 m² oder bis zu 3 Zimmer
  • Jede weitere Person: + 15 m² oder ein weiteres Zimmer
In Einzelfällen, beispielsweise für Rollstuhlbenutzer, kann eine Wohnung mit einer Wohnraumabweichung von ca. 10% bewilligt werden.

  • 1 Person: 50 m²
  • 2 Personen: 60 m²
  • 3 Personen: 70 m²
  • Jede weitere Person: + 10 m²
Informationen zu Erweiterungen des Wohnraums für Senioren oder beim Bedarf auf barrierefreie Wohnungen müssen bei der zuständigen Stelle erfragt werden.

  • 1 Person: 50 m²
  • 2 Personen: 60 m² oder bis zu 2 Zimmer
  • 3 Personen: 75 m² oder bis zu 3 Zimmer
  • 4 Personen: 90 m² oder bis zu 4 Zimmer
  • 4 Personen: 105 m² oder bis zu 5 Zimmer
  • Jede weitere Person: + 10 m²
Weitere Informationen zu möglichen Erweiterungen des zulässigen Wohnraums können bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
  • 1 Person: 45 m²
  • 2 Personen: 60 m² oder bis zu 2 Zimmer
  • 3 Personen: 75 m² oder bis zu 3 Zimmer
  • 4 Personen: 90 m² oder bis zu 4 Zimmer
  • Jede weitere Person: + 15 m²
Etwaige Ausnahmen und Erweiterungen des Wohnraums können bei der zuständigen Stelle individuell erfragt werden.

Die aufgeführten Wohnungsgrößen sind nach bestem Wissen recherchiert worden. Wir aktualisieren die Daten regelmäßig. Wenn dir dennoch eine veraltete Angabe auffällt, schreib uns gerne über unser Kontaktformular.

Einkommensgrenzen

Natürlich zählt auch dein Einkommen und das deiner Haushaltsangehörigen. Überschreitet das gemeinsame Haushaltseinkommen eine bestimmte Einkommensgrenze, hast du keinen Anspruch mehr auf einen WBS.

Wann darf die Wohnung auch größer sein?

Die meisten Städte und Gemeinden erlauben ohne Weiteres auch eine Wohnfläche, die bis zu 5 m² größer ist als vorgesehen.
Brauchst du eine deutlich größere Wohnung, ist es unter bestimmten Umständen möglich mehr Wohnfläche zu beantragen, z.B. wenn du ein Kind erwartest. Auch Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, haben Anspruch auf eine größere und barrierefreie Wohnung.

Wer zählt als haushaltsangehörige Person?

Voraussetzung für eine Haushaltsangehörigkeit ist, dass du mit der Person einen gemeinsamen Haushalt führst, oder bald führen wirst. Dazu zählen Verwandte, der:die Lebenspartner:in oder direkte Angehörige, nicht aber Mitbewohner:innen einer Wohngemeinschaft.

Angehörige Personen sind zum Beispiel:

  • Ehepartner:in
  • Lebenspartner:in im Sinne des §1 LPartG
  • Partner:in einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft
  • Kinder (auch Pflegekinder)
  • Eltern und Schwiegereltern
  • Geschwister
  • Schwiegertochter und Schwiegersohn
  • Schwager und Schwägerin
Wohnung mit WBS finden

Du suchst eine Wohnung mit Wohnberechtigungsschein?

Wähle hier einen Ort aus und finde aktuelle Wohnungsangebote.

Das könnte dich auch interessieren

Freundliche und helle 1-Zimmer-Wohnung
© Photographee.eu/Fotolia

1-Zimmer-Wohnung

Kleine Wohnung ganz groß: Hier erfährst du, wie du einen kombinierten Wohn- und Schlafraum platzsparend einrichten kannst.Mehr über 1-Zimmer-Wohnungen
Ein Mann sitzt am Laptop und liest
© chris-benson/unsplash

Mietvertrag

Sind alle Klauseln in deinem Mietvertrag rechtens? Welche Rechte hast du als Mieter:in? Lies hier Tipps zum Mietvertrag.Mietvertrag: Tipps für Mieter
Umzugskartons in einer leeren Wohnung
© lordn/AdobeStock

Günstig umziehen

Ein Umzug kann richtig teuer werden? Erfahre jetzt, wie du deine Umzugskosten verringern kannst, auch ohne selbst alle Kisten und Möbel schleppen zu müssen.Günstig umziehen – Tipps & Tricks, um beim Umzug Kosten zu sparen