Mietzahlungen in Krisenzeiten

Einige Menschen haben durch den anhaltenden Ausnahmezustand ihren Job verloren oder mussten eine Kürzung des Lohns in Kauf nehmen. Wer die Miete nicht mehr zahlen konnte, musste zu Beginn der Pandemie keine Kündigung fürchten. Die Bestimmungen haben sich inzwischen jedoch verändert. Wir haben die aktuellen Regeln für dich im Überblick.

Mann am Laptop
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Aktuelle Info

Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 müssen bis zum 30.06.2022 bezahlt werden. Ansonsten dürfen Vermieter:innen eine Kündigung aussprechen.

Diese Regelungen gelten seit dem 01.07.2020

Die Schutzbestimmungen für Mieter:innen sind nach wenigen Monaten wieder außer Kraft getreten. Seit Juli 2020 gelten folgende Regelungen:

  • Hast du noch Mietschulden, die in den Monaten April bis Juni 2020 entstanden sind, so musst du diese spätestens bis zum 30. Juni 2022 zurückbezahlen.
  • Seit dem 1. Juli 2020 müssen Mietzahlungen wieder fristgerecht erfolgen.
  • Kündigungen wegen Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 sind weiterhin nicht möglich. Erst mit Ablauf der Zahlungsfrist (01. Juli 2022) darf mit dieser Begründung gekündigt werden.

Werden bei der Rückzahlung Zinsen fällig?

Prinzipiell ja. Durch die verspätete Zahlung bist du als Mieter:in trotzdem im Verzug. Dir darf nur wegen des Verzuges nicht gekündigt werden. Vermieter:innen dürfen daher Verzugszinsen verlangen. Der Zinssatz liegt bei ca. 4 %.



Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Diese Regelungen galten bis zum 30.06.2020

Bezahlen Mieter:innen zwei Monate in Folge die Miete nicht, droht ihnen in der Regel die Kündigung. Da sehr viele Menschen durch die Pandemie ihren Job verloren haben, hat die Regierung Schutzgesetze erlassen. Dadurch wurde die Kündigung von Mieter:innen aufgrund ausbleibender Mietzahlung in bestimmten Fällen verboten.

  • Prinzipiell waren Mieter:innen weiterhin in der Verpflichtung, die Miete zu zahlen.
  • Kündigungen wegen Ausbleiben der Mietzahlung im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 waren ausgeschlossen, sofern die Mietrückstände auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zurückzuführen waren.
  • Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 wurden nicht erlassen, sondern müssen bis zum 30. Juni 2022 nachgezahlt werden.
  • Es wurde kein umfassender Kündigungsschutz vereinbart. Kündigungen, die also nichts mit der Pandemie zu tun hatten, waren weiterhin möglich.
  • Für die Versorgung mit Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation galt die vorübergehende Regelung ebenfalls. Sogar Pflichtversicherungen wie eine Kfz-Haftpflichtversicherung zählten dazu.
  • Geschützt wurden durch die Bestimmungen Verbraucher:innen, also Privatpersonen und Kleinstunternehmer:innen mit bis zu 9 Beschäftigten.
  • Für Vermieter:innen: Laufende Darlehen, die aufgrund fehlender Mieteinnahmen nicht bezahlt werden konnten, wurden für den betroffenen Zeitraum gestundet. (Diese Regelung galt nur für Verbraucherverträge, die vor dem 8. März 2020 abgeschlossen wurden.)
Sicher-Wohnen-Fonds

Schnell erklärt

Der Mieterverbund und der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen fordern weiterhin die Einrichtung eines sogenannten “Sicher-Wohnen-Fonds”. Dieser soll ermöglichen, dass Personen, die ihre Miete nicht zahlen können, mit Geldern aus diesem Fond unterstützt werden. Bisher ist ein solcher Fond noch nicht in Planung.

Alternative: Wohngeld beantragen

Wenn du aufgrund wirtschaftlicher Ausfälle und Einschränkungen durch das Coronavirus Probleme damit hast, deine Miete zu bezahlen, kannst du Wohngeld beantragen. Diese Zuschüsse orientieren sich allerdings an Höchstbeträgen, die je nach Bundesland sowie Berufsgruppe unterschiedlich sind.

Beantragt wird das Wohngeld bei der zuständigen Wohngeldbehörde deiner Stadt oder Gemeinde. Auf der Internetseite der Wohngeldstelle findest du alle Antragsformulare. Die Bearbeitung kann zwar eine Weile dauern. Wird dir das Wohngeld aber genehmigt, bekommst du es ab dem Monat der Beantragung ausgezahlt. Der Zuschuss wird meist für 12 Monate bewilligt. Ausgenommen sind Auszubildende und Studierende während ihrer ersten Berufsausbildung, Wehrpflichtige und Zivildienstleistende.

Tipps bei Mietschulden

Wenn Mietschulden bestehen oder drohen, solltest du sofort handeln. Je schneller du die Mietrückstände angehst, desto leichter findest du Lösungen. Das Wichtigste: Hilfe suchen. Mit diesen vier Tipps kannst du die nächsten Schritte gehen:

Jetzt den ersten Schritt machen

Jeder Tag, an dem du nichts tust, wird doppelt schwer auf deinen Schultern lasten. Es hilft, sich ein kleines Tagesziel zu setzen, z.B. einen Beratungstermin vereinbaren oder dem:der Vermieter:in eine E-Mail schreiben.

Such das Gespräch mit dem:der Vermieter:in

Schildere deine Situation und zeige ihm:ihr, dass du daran arbeitest, die Miete auszugleichen. Vielleicht schafft ihr es, eine gemeinsame Lösung zu finden. Ob dein:e Vermieter:in sich auf eine Ratenzahlung oder Mietaufschub einlässt, ist natürlich nicht garantiert. Einen Versuch ist es aber allemal wert.

Teile deine Sorgen mit jemandem

Geteiltes Leid ist halbes Leid – das stimmt wirklich! Sprich mit einem Freund oder einer Verwandten über deine Schwierigkeiten. Du wirst merken: Danach geht es dir viel besser.

Lass dich beraten

Bei einer Schuldnerberatung kann dir professionell geholfen werden. Gemeinsam mit einem:einer professionellen Berater:in prüfst du, an welchen Stellen vielleicht noch Sparpotenzial steckt, das du bisher übersehen hast.


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Wichtige Fragen schnell beantwortet

Der Stichtag für die Zahlung ist der 30.06.2022. Wurde die ausstehende Mietzahlung bis dahin nicht getätigt, gerätst du als Mieter:in in Verzug und kannst gekündigt werden.
Wer auch jetzt noch gravierende finanzielle Probleme infolge der Corona-Krise hat, kann für sich oder auch das eigene Unternehmen Hilfen beantragen. Auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums findest du eine Übersicht aller finanziellen Hilfen, die derzeit gewährt werden können.

Hinweis:
Die hier aufgeführten Hinweise dienen ausschließlich der Information und ersetzen in keinem Fall eine professionelle juristische Beratung. Im Schadensfall wird keine Haftung übernommen.