Immobilienbewertung in Marl/Westfalen
Über die Immobilienbewertung von meinestadt.de ermittelst du vor dem Verkauf den Wert deines Hauses oder deiner Wohnung in Marl/Westfalen – kostenfrei in wenigen Schritten. Erhalte eine Preisspanne oder, wenn du möchtest, eine präzisere Einschätzung durch eine:n Makler:in.
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Deine Vorteile auf einen Blick
Immobilienbewertung vor dem Verkauf
- Von Immobilien-Expert:innen empfohlen
- Kostenfreie Erstbewertung direkt online
- Ohne Angabe sensibler Daten
- Schnell, unverbindlich, sicher
- Optional: Präzisere Einschätzung durch Makler:in
In 3 Schritten Immobilie bewerten
1. Eingabe der Immobiliendaten: Gib z.B. Immobilientyp, Wohnfläche, Baujahr und Adresse an.
2. Ermittlung einer groben Preisspanne:
Diese erhältst du direkt im Anschluss.
3. Wertanalyse durch eine:n Makler:in:Auf Wunsch vermitteln wir dich an eine:n Makler:in in deiner Region.
So funktioniert die Immobilienbewertung von meinestadt.de
Dazu gibst du einfach die Eckdaten wie Größe, Lage und Baujahr deiner Immobilie ein. Eine grobe Preisspanne erhältst du direkt im Anschluss, ohne die Angabe weiterer Daten.
Für eine genaue Wertanalyse und Beratung können wir dir kostenlos Kontakt zu regionalen Makler:innen vermitteln. Keine Sorge vor lästigen Anfragen: Deine Kontaktdaten erhält exklusiv nur ein:e Makler:in aus deiner Region.
Übrigens: Der Vorteil gegenüber Sachverständigen ist, dass Makler:innen in der Regel noch keine Kosten für eine Immobilienbewertung erheben.
Ja. Du kannst die Bewertung in jedem Fall durchführen, unabhängig davon, ob du verkaufen willst oder nicht.
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Ratgeber: Immobilienbewertung
Welche Verfahren gibt es, um eine Immobilie zu bewerten und welche Vor- oder Nachteile haben diese? Lies hier weiter.Ratgeber zur Immobilienbewertung lesenBewertung nach Immobilientyp
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Die Kosten der Immobilienbewertung hängen vom Bewertungsverfahren ab. Eine Online-Immobilienbewertung in Marl/Westfalen ist bei meinestadt.de kostenlos. Auch Makler:innen erheben in der Regel keine Kosten für die Bewertung, wenn die Immobilie verkauft werden soll.
Anders ist die Lage, wenn ein:e Sachverständige:r oder Immobiliengutachter:in den Verkehrswert der Immobilie ermitteln soll, beispielsweise für ein Scheidungsverfahren oder in einem Erbschhaftsstreit. Ein solches Gutachten hat vor Gericht Bestand und kostet zwischen 0,5 % und 1 % des Verkehrswerts. Informiere dich in unserem Ratgeber zu Immobilienbewertung über die verschiedenen Verfahren
Anders ist die Lage, wenn ein:e Sachverständige:r oder Immobiliengutachter:in den Verkehrswert der Immobilie ermitteln soll, beispielsweise für ein Scheidungsverfahren oder in einem Erbschhaftsstreit. Ein solches Gutachten hat vor Gericht Bestand und kostet zwischen 0,5 % und 1 % des Verkehrswerts. Informiere dich in unserem Ratgeber zu Immobilienbewertung über die verschiedenen Verfahren
Für die Ermittlung des Immobilienwerts gibt es verschiedene Bewertungsverfahren:
- Vergleichswertverfahren
Bei diesem Verfahren, welches bei der Online-Bewertung zur Anwendung kommt, wird deine Immobilie mit vergleichbaren Immobilien in der Nähe verglichen und Zu- und Abschläge mit eingerechnet. Dadurch wird ermittelt, welchen Verkaufspreis sie auf dem offenen Immobilienmarkt in Marl/Westfalen tatsächlich erzielen kann. - Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren ermittelt den Wert einer Immobilie anhand der Erträge, die sie in Zukunft einbringt, z.B. durch eine Vermietung. Für die Berechnung sind der Bodenrichtwert, die Kaltmiete und die Betriebskosten relevant. Das Berechnungsverfahren ist sehr komplex und erfordert viel Marktkenntnis. - Sachwertverfahren
Dabei wird der Bodenwert, also der Wert des unbebauten Grundstücks auf Grundlage des Bodenrichtwerts ermittelt. Dann werden die Kosten für einen Neubau der zu bewertenden Immobilie addiert. Anschließend zieht man den Wertverlust durch Abnutzung je nach Alter des Gebäudes wieder ab.
In den meisten Fällen wird eine Immobilienbewertung benötigt, wenn ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück verkauft werden soll. Dann reicht eine einfache Bewertung mit dem Vergleichswertverfahren. Das Ergebnis der Bewertung ist dann die Basis für Preisverhandlungen.
Es gibt jedoch auch noch viele weitere Anlässe, die zum Teil bestimmte Gutachten erforderlich machen. Diese Anlässe sind z.B. Erbfälle und Testamentsvollstreckung, Scheidungsfälle, Versicherungsfälle, Gutachten für gerichtliche Verfahren, steuerliche Zwecke sowie Miet- und Pachtgutachten zur Vorbereitung von Mietpreisanpassungen oder bei Mietminderung.
Es gibt jedoch auch noch viele weitere Anlässe, die zum Teil bestimmte Gutachten erforderlich machen. Diese Anlässe sind z.B. Erbfälle und Testamentsvollstreckung, Scheidungsfälle, Versicherungsfälle, Gutachten für gerichtliche Verfahren, steuerliche Zwecke sowie Miet- und Pachtgutachten zur Vorbereitung von Mietpreisanpassungen oder bei Mietminderung.
Der wichtigste Faktor für den Wert einer Immobilie ist in der Regel die Lage. Aber auch andere Faktoren spielen eine Rolle wie z.B. das Baujahr, die Bauart und Größe der Immobilie oder die Ausstattung. Bei Grundstücken ist außerdem entscheidend, ob eine Baugenehmigung vorliegt oder Altlasten auf dem Grundstück liegen. Bei Eigentumswohnungen ist dagegen interessant, ob das Objekt vermietet ist.
Informiere dich hier genauer über die wichtigen Faktoren bei der Hausbewertung, Wohnungsbewertung und Grundstücksbewertung.
Abhängig davon, ob eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück bewertet wird, sind verschiedene Faktoren entscheidend. Für die Bewertung eines Grundstücks wird häufig der Bodenrichtwert herangezogen. Auch der Erschließungsgrad und die Bebaubarkeit sind sehr wichtig. Bei Eigentumswohnungen dagegen ist der direkte Vergleich mit ähnlichen Objekten in der Nähe meistens einfacher. Außerdem kommen hier andere Faktoren wie z.B. die Ausstattung hinzu.
Informiere dich hier genauer über die Unterschiede und Besonderheiten bei der Hausbewertung, Wohnungsbewertung und Grundstücksbewertung.
Der Verkehrswert oder Marktwert bezeichnet den derzeitigen am Markt erzielbaren Preis einer Immobilie, beispielsweise den eines Hauses in Marl/Westfalen. Er kann durch eine:n Makler:in, eine:n Gutachter:in oder Sachverständige:n ermittelt werden.
Bei dem Sachwert geht es – wie der Name schon sagt – um den rein materiellen (Gesamt-)Wert eines Gebäudes, unabhängig von Marktentwicklungen.
Der Begriff stammt aus dem Bereich der Immobilienfinanzierung.
Für die Berechnung des Sachwertes werden der Bodenwert, der Gebäudewert und der bauliche Wert der zugehörigen Außenanlagen herangezogen.
Die sogenannte Sachwertrichtlinie beschäftigt sich mit der Bewertung einer Immobilie durch Sachwertfaktoren.
Unter anderem werden folgende Faktoren des Sachwertes berücksichtigt:
- Die Art, wie eine Immobilie erbaut wurde, zum Beispiel mit Keller oder einem ausgebauten Dachboden.
- Die Qualität der einzelnen Bauteile, also Außenwände, Dach, Fenster, Türen, Treppen, Sanitäranlagen, Fußböden und Heizung, die jeweils einzeln bewertet werden.
In unserem Ratgeber zur Immobilienbewertung erfährst mehr zum Thema.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Wert eines Quadratmeters unbebauten, aber erschlossenen Bodens. Die Berechnung des Bodenrichtwerts erfolgt auf Grundlage der Vorgaben aus der Immobilienwertermittlungsverordnung von 2022. Dazu werden vergleichbare Grundstücke in Bodenrichtwertzonen zusammengefasst und anschließend der durchschnittliche Quadratmeterpreis einer Zone auf Basis aktueller Grundstückspreise berechnet. Mit der neuen Verordnung wurde die Berechnungsgrundlage deutschlandweit vereinheitlicht, was eine besser Vergleichbarkeit ermöglicht.
Die Ermittlung der Bodenrichtwerte erfolgt durch die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte. Sie werden mittels Bodenrichtwertkarten veröffentlicht, die die jeweils gültigen Bodenrichtwerte je Quadratmeter Grundstücksfläche anzeigen.
Über das Bodenrichtwertinformationssystem (BORIS) sind diese Daten frei zugänglich. Die meisten Bundesländer veröffentlichen jeweils eigene BORIS-Portale.
Sind durch Hochwasser Schäden an deinem Haus entstanden, kontaktiere zunächst deine Wohngebäudeversicherung. Sofern diese Elementarschäden abdeckt, wird sie eine:n Gutachter:in schicken, um die genaue Schadenshöhe zu ermitteln. In manchen Fällen weicht der Betrag aber stark von den tatsächlichen Reparaturkosten ab. Sollte das der Fall sein und du das Gefühl haben, dass der Schaden von dem:der Versicherungsgutachter:in unterschätzt wurde, kannst du eine:n eigene:n Sachverständige:n heranziehen. Diese:r nimmt dann eine Plausibilisierung, also eine Prüfung des Versicherungsgutachtens vor.
Immobilie bewerten lassen in allen Bundesländern
- Wertermittlung Immobilien in Baden-Württemberg
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