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Solarpflicht: Wo gilt sie schon?

Mit der Solarpflicht wird der Einbau von Solaranlagen auf Neubauten und bestehenden Gebäuden per Gesetz verpflichtend. Sie dient dazu, den Ausbau der regenerativen Energien zu beschleunigen. Aktuell gelten in den Bundesländern dazu sehr unterschiedliche Regelungen, eine bundesweite Pflicht gibt es noch nicht. Hier haben wir alle Informationen für dich zusammengefasst.

In aller Kürze

  • Bisher legt jedes Bundesland eigene Bestimmungen zur Solarpflicht fest, eine einheitliche Regelung wird aber diskutiert.
  • Bei der Solarpflicht werden Unterschiede zwischen den Gebäudetypen und zwischen Neubauten und Dachsanierungen gemacht.
  • Es gibt zahlreiche Ausnahmen, z.B. wenn das Dach nicht für eine PV-Anlage geeignet ist.
  • Solaranlagen sind notwendig, um unabhängig von fossilen Energieträgern zu werden und die Klimaschutzziele zu erreichen.

Was bedeutet Solarpflicht?

Die Solarpflicht wird auch Solardachpflicht oder Solaranlagenpflicht genannt. Gemeint ist die gesetzliche Vorschrift, eine Photovoltaik-Anlage zur Solarstromerzeugung auf dem Dach eines Gebäudes zu installieren. Dabei wird zwischen folgenden Gebäudearten unterschieden:

  • Wohngebäude: Gebäude, bei denen mehr als die Hälfte der Gesamtnutzfläche zu Wohnzwecken genutzt wird, also z.B. Ein- oder Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Pflegeheime
  • Nichtwohngebäude:
    • gewerbliche Gebäude: Gebäude mit gewerblichem Zweck z.B. Industrie- und Fabrikgebäude, Geschäfte und landwirtschaftliche Betriebe
    • weitere Nichtwohngebäude: öffentliche Gebäude wie Schulen und Behörden, Büro- und Verwaltungsgebäude
  • Parkplätze: öffentliche, private oder gewerbliche Parkflächen, die eine bestimmte Größe überschreiten (z.B. 35 oder 50 Stellplätze)

In vielen Bundesländern tritt die Solarpflicht zuerst für gewerbliche Gebäude und Parkplätze in Kraft, später erst für sonstige Nichtwohngebäude und zuletzt für Wohngebäude.

Neubau oder Dachsanierung?

Neubauten sind in fast allen Bundesländern mit Solarpflicht zuerst betroffen. Hier gilt das Datum des Bauantrags: Liegt dieses nach einem bestimmten Stichtag, muss eine PV-Anlage auf dem Gebäudedach installiert werden.
Bestandsimmobilien unterliegen der Solarpflicht nur, wenn ein erheblicher Teil des Daches saniert wird. In diesem Rahmen muss dann eine PV-Anlage als Teil der Maßnahmen mit installiert werden, sofern das sinnvoll und zumutbar ist (siehe Ausnahmen).

Ausnahmen von der Solarpflicht

Es bestehen zahlreiche Ausnahmen für die Solarpflicht auf Neubauten und bei Dachsanierungen.

  • Wenn die Dachfläche zu klein ist
  • Wenn die Installation nicht möglich ist z.B. aufgrund der Statik oder aus technischen Gründen
  • Bei denkmalgeschützten Gebäuden
  • Bei Dachausrichtung nach Norden oder wenn das Gebäude verschattet ist
  • Wenn eine Amortisation der Anlage in einer vorgegebenen Zeit (z.B. 20 Jahre) nicht zu erwarten ist
  • Wenn bereits eine PV-Anlage vorhanden ist

Alternativ ist es auch möglich, anstelle einer Photovoltaik-Anlage eine Solarthermie-Anlage einzurichten oder die Dachfläche zu verpachten.
Beachte aber, dass die Ausnahmen nicht in jedem Bundesland so gelten und lies die Bestimmungen dazu jeweils genau nach.

Solarpflicht in den Bundesländern

Zum 01.01.2023 ist die Solarpflicht in mehreren Bundesländern in Kraft getreten, die Regelungen zu den betroffenen Gebäuden sind dabei sehr unterschiedlich. In manchen Bundesländern gibt es eine Solarpflicht schon länger, vielerorts ist sie aber auch erst noch in Planung.

Bundesländer mit Solarpflicht:

Baden-Württemberg ab 01.05.2022 für alle Neubauten
ab 01.01.2023 für Dachsanierungen
Bayern ab 01 03.2023 für neue Gewerbe- und Industriegebäude
ab 01.07.2023 für alle weiteren neuen Nicht-Wohngebäude
ab 01.01.2025 für Dachsanierungen von Nicht-Wohngebäuden
Berlin ab 01.01.2023 für alle Neubauten und Dachsanierungen
Bremenab 01.07.2024 für Dachsanierungen
ab 01.07.2025 für Neubauten
Hamburg ab 01.01.2023 für alle Neubauten
ab 01.01.2025 für Dachsanierungen
Hessenseit 29.11.2022 für landeseigene Gebäude und Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen
Niedersachsen ab 01.01.2023 für gewerbliche Neubauten ab 75 qm Dachfläche; Vorbereitung von neuen Wohngebäuden für den Einsatz von PV Anlagen
ab 01.01.2024: öffentliche Neubauten
ab 01.01.2025: alle Neubauten
Nordrhein-Westfalen ab 01.01.2022 für neue Parkflächen mit mehr als 35 Stellplätzen
Gesetzentwurf:
ab 01.01.2024 für neue Nichtwohngebäude
ab 01.01.2025 für neue Wohngebäude
ab 01.01.2026 bei Dachsanierungen
Rheinland-Pfalz ab 01.01.2023 für gewerbliche Neubauten, Parkplätze ab 50 Stellplätze
Schleswig-Holsteinab 01.01.2023 für Neubauten und Dachsanierung öffentlicher und gewerblicher Gebäude sowie neue Parkplätze ab 100 Stellplätze
ab 2025: erweiterte Solarpflicht für Dächer soll eingeführt werden

Über die Regelungen der Bundesländer hinaus haben einige Kommunen eine Solarpflicht für öffentliche, gewerbliche und private Bauvorhaben auf städtischem Grund, z.B. Amberg, Bonn, Erlangen, Konstanz, Tübingen, Waiblingen und Wiesbaden.
Die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben bisher keine konkreten Pläne zur Solarpflicht angekündigt.

(Stand: März 2024)

Bundesweite Solarpflicht: Aktueller Stand

Eine bundesweite Solarpflicht ist bisher nicht in Kraft getreten. Sie war als Teil des Klimaschutz-Sofortprogramms 2022 vorgesehen, ist aber aufgrund anhaltender Kritik innerhalb der Großen Koalition zunächst wieder gestrichen worden.
Derweil diskutiert das Europäische Parlament über eine EU-weite Sanierungspflicht für Eigentümer:innen, die auch eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen ab 2032 beinhaltet. Sollte diese in Kraft treten, müsste die Bundesregierung auch für Deutschland eine einheitliche Solarpflicht einführen.

Wozu dient die Solarpflicht?

Deutschland soll bis 2045 klimaneutral sein - dieses Ziel wurde im Klimaschutzgesetz von der Bundesregierung festgelegt. Um das zu erreichen, müssen Treibhausgas-Emissionen reduziert werden, und das wiederum gelingt am besten durch den Einsatz erneuerbarer Energien.
Neben Windkraft ist Solarenergie aus Photovoltaikanlagen der wichtigste erneuerbare Energieträger. Solarstrom ist emissionsfrei, es entsteht bei der Produktion also kein CO2. Außerdem ist er preiswert im Vergleich zu fossilen Energieträgern wie Kohle, Erdgas oder Erdöl. Mit der Solarpflicht in Kombination mit Fördermitteln soll der Umstieg auf Solarenergie beschleunigt werden.

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