Im
Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem
Nachbarrechtsgesetz des Bundeslandes findet man Regelungen für diese Fälle.
Geruchsbelästigungen
Allgemein gilt: Die Nachbar:innen dürfen nicht mit üblem Geruch oder Lärm belästigt werden. Qualm und übelriechender Kompost sind ebenfalls nicht gestattet. Alles, was über die Grundstücksgrenze wächst oder fällt, muss geschnitten und entfernt werden.
Lärmbelästigung
Um Konflikte mit der Nachbarschaft zu vermeiden, solltest du dich an die gesetzlichen Ruhezeiten halten. Diese sind zwar von Bundesland zu Bundesland und auch von Kommune zu Kommune unterschiedlich, es gibt aber allgemeine Richtwerte:
- Sonn- und Feiertage: Ganztägige Ruhe
- Mittagsruhe: 13 Uhr bis 15 Uhr
- Nachtruhe: 22 Uhr bis 6 Uhr
Über die genauen Ruhezeiten in deinem Wohnort kann dir die Stadt- oder Gemeindeverwaltung Auskunft geben.
Sind Ruhezeiten in der Hausordnung festgehalten, gelten diese vor den gesetzlichen Regelungen.
Grillen
Das Grillen ist laut verschiedenen Gerichtsurteilen für 6 Stunden im Jahr gestattet. Das ist natürlich sehr wenig. Deshalb darf auch darüber hinaus gegrillt werden, sofern dadurch kein Rauch die Nachbar:innen stört. Gas- oder Elektrogrill sind also erlaubt, du solltest dennoch darauf achten, dass deine Nachbar:innen sich nicht gestört fühlen.