Glossar: Die wichtigsten Begriffe rund um Immobilien von A-Z
In unserem Glossar findest du die wichtigsten Begriffe rund um die Immobiliensuche von Altbau bis Zwischenmiete – ganz einfach erklärt. Informiere dich hier über gesetzliche Kündigungsfristen, Richtlinien zur Mieterhöhung oder vertragsrechtliche Themen mit nur einem Klick.
Übersicht
- Altbau
- Bestellerprinzip
- Betriebskosten
- Energieausweis
- Hauptmieter:in
- Indexmiete
- Kaltmiete
- Kaution
- Kündigung
- Maisonette
- Makler:in
- Maklerprovision
- Mietbürgschaft
- Mieterselbstauskunft
- Mietpreisbremse
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
- Mietrecht
- Mietspiegel
- Mietvertrag
- Nachbarschaftsrecht
- Nachmieterklausel
- Nebenkosten
- Nachsendeauftrag
- Schufa-Auskunft
- Souterrain
- Staffelmiete
- Untermiete/ Untermieter:in
- Warmmiete
- WBS
- Wohngeld
- Wohnungsübergabe
- Zwischenmiete
Übersicht
Altbau
Im Allgemeinen werden Gebäude aus den Jahren vor 1948 als Altbauten bezeichnet, Bauten ab 1949 dagegen sind Neubauten. Eine gesetzliche Regelung gibt es hierzu aber nicht. Vielmehr erkennt man Altbauten an ihrer Architektur: Kastenfenster, Flügeltüren, Stuck und hohe Decken sind charakteristische Merkmale.
Bestellerprinzip
Seit 2015 gibt es bei der Vermietung von Wohnungen und Häusern eine klare Regelung durch das Gesetz: Wer den:die Makler:in beauftragt, muss die Provision zahlen. Dies nennt sich Bestellerprinzip und soll verhindern, dass hohe Maklerkosten von dem:der Vermieter:in auf den:die Mieter:in umgelegt werden.
Betriebskosten
Betriebskosten oder Nebenkosten sind regelmäßig anfallende Kosten für eine Immobilie, die Eigentümer:innen auf Mieter:innen umlegen können, z.B. Heizung, Müllabfuhr, Gebäudemanagement uvm. In der Regel sind diese in einem monatlichen Abschlag zu zahlen (Betriebskostenvorauszahlung). Einmal jährlich müssen Vermieter:innen eine Nebenkostenabrechnung erstellen.
Energieausweis
Der Energieausweis zeigt die energetische Bewertung eines Wohngebäudes. Damit lassen sich der Energieverbrauch und die Effizienz einer Immobilie erkennen. Der Ausweis kann als Verbrauchs- oder Bedarfsausweis angefertigt werden.
Hauptmieter:in
Der:die Hauptmieter:in hat seine:ihre Wohnung direkt bei dem:der Eigentümer:in der Immobilie gemietet. Vermietet der:die Hauptmieter:in an eine weitere Person, wird diese Untermieter:in genannt.
Indexmiete
Bei diesem Modell legen Mieter:innen und Vermieter:innen im Mietvertrag fest, wann und wie die Miete steigen soll. Die Miete orientiert sich dann an dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland.
Kaltmiete
Die Kaltmiete (auch Nettokaltmiete oder Nettomiete) bezeichnet die Miete rein für die Nutzung der Räume, ohne Heizung oder Nebenkosten.
Kaution
Die Mietkaution ist eine Sicherheit für Vermieter:innen gegen eventuelle Schäden an der Wohnung. Sie darf laut Gesetz nicht mehr als 3 Kaltmieten betragen. Im Schadensfall dürfen Vermieter:innen sie einbehalten, andernfalls wird sie bei Auszug wieder ausgezahlt.
Kündigung
Bei einem unbefristeten Mietvertrag für eine Wohnung gilt für Mieter:innen die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss nicht begründet sein. Sie muss immer schriftlich erfolgen.
Maisonette
Bei einer Maisonette-Wohnung ist der Wohnraum auf zwei Etagen aufgeteilt. Dadurch haben Mieter:innen einen offenen Wohnbereich über beide Etagen. Das bedeutet aber auch: Höhere Nebenkosten und weniger Privatsphäre.
Makler:in
Ein:e Makler:in kann zum Verkauf von Immobilien oder Grundstücken beauftragt werden. Er dient als Vermittler:in zwischen Verkäufer:in und den Interessent:innen. Makler:innen übernehmen jegliche Aufgaben, die mit dem Verkauf zu tun haben.
Maklerprovision
Die Maklerprovision, oder auch Maklercourtage, ist eine Gebühr, die Immobilienmakler:innen als Lohn für die Vermittlung einer Immobilie erhält. Wer die Provision zahlen muss, hängt von der Art der Immobilie ab und ob diese vermietet oder verkauft wird.
Mietbürgschaft
Mit der Mietbürgschaft wird eine andere Person zur Zahlung verpflichtet, wenn du als Mieter:in deine Miete nicht bezahlst oder Schäden an der Wohnung verursachst. In der Regel bürgen die Eltern z.B. für Auszubildende, die noch kein eigenes Einkommen haben (Elternbürgschaft). Es ist aber auch möglich, die Mietbürgschaft von einer Bank oder Versicherung übernehmen zu lassen.
Mieterselbstauskunft
In einer Mieterselbstauskunft werden Fragen zur persönlichen und wirtschaftlichen Lebenslage von Mietinteressent:innen gestellt. Viele Vermieter:innen verlangen dieses Dokument noch vor dem ersten Besichtigungstermin, um bereits im Voraus einen Eindruck von dem:der potentiellen Mieter:in zu erhalten und mögliche Unsicherheiten auszuräumen.
Mietpreisbremse
Die Mietpreisbremse ist eine gesetzliche Regelung, die in Städten mit knappem Wohnungsangebot die Erhöhung der Mieten regeln und Wohnungsmieten bezahlbar halten soll.
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Mit einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bestätigen Vermieter:innen in einem formlosen Schreiben, dass der:die Mieter:in keine ausstehenden Mietschulden hat und seine Miete auch immer zum vereinbarten Zeitpunkt bezahlt hat.
Mietrecht
Das Mietrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgehalten und umfasst alle Angelegenheiten, die Mieter:in und Vermieter:in betreffen. Dazu gehören zum Beispiel Regelungen zu Mietverträgen, Kündigungsfristen, Kautionen, Mieterhöhungen, Schönheitsreparaturen usw.
Mietspiegel
Übersicht über die Höhe der üblicherweise gezahlten Mieten für verschiedene Wohnungstypen, die in ihrer Art, Größe, Ausstattung und Lage vergleichbar sind (ortsübliche Vergleichsmiete). Er wird von Städten in Zusammenarbeit mit verschiedenen Interessengruppen (z.B. Mieter- und Vermieterverbände) mindestens alle 2 Jahre erstellt.
Mietvertrag
Der Mietvertrag besteht zwischen Vermieter:in und Mieter:in und regelt die Vermietung eines Mietobjekts. Mietverträge können mieter- oder vermieterfreundlich formuliert werden.
Nachbarschaftsrecht
Mit dem Nachbarschaftsrecht werden die Beziehungen von Grundstückseigentümer:innen als Nachbar:innen geregelt. Dazu haben alle Bundesländer eigene Nachbarschaftsrechtsgesetze. Das allgemeine Prinzip heißt: gegenseitige Rücksichtnahme.
Nachmieterklausel
Eine Nachmieterklausel im Mietvertrag erlaubt es dir als Mieter:in, passende Nachmieter.innen vorzuschlagen. Dabei reicht es schon, wenn du eine geeignete und zumutbare Person vorschlägst. Dein:e Vermieter:in ist verpflichtet, den:die Nachmieter:in zu akzeptieren, wenn sie die Kriterien erfüllt.
Post-Nachsendeauftrag
Bei einem Umzug sollte ein Nachsendeauftrag bei der Post eingerichtet werden. So wird bei einer Adressänderung die Post an die neue Adresse weitergeleitet.
Schufa-Auskunft
Die Schufa-Bonitätsauskunft gibt Auskunft über die Kreditwürdigkeit einer Person. Für Vermieter:innen ist sie eine Möglichkeit der Absicherung, da sie mit diesem Dokument einen Nachweis der Bonität potentieller Mieter:innen erhalten.
Souterrain
Eine Souterrainwohnung befindet sich im Unter- bzw. im Kellergeschoss eines Wohnhauses. Souterrainwohnungen müssen nicht düster sein, sie haben Tageslicht. Charakteristisch sind trotzdem niedrige Decken und kleine Fenster.
Staffelmiete
Bei der Staffelmiete wird im Vorhinein festgelegt, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt die Mietkosten steigen werden. Dadurch können Vermieter:innen keine weiteren Mieterhöhungen vornehmen.
Untermiete/ Untermieter:in
Wer zur Untermiete wohnt, übernimmt den Wohnraum von dem:der Hauptmieter:in. Das benötigt in der Regel die Zustimmung durch den:die Vermieter:in. Für die Untermiete sollte unbedingt ein Untermietvertrag abgeschlossen werden.
Warmmiete
Die Warmmiete für eine Immobilie setzt sich zusammen aus der Kaltmiete plus Nebenkosten. Strom, Telefon und Internet sind in der Regel nicht enthalten.
Wohnberechtigungsschein
Mithilfe eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) kann eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) bezogen werden. Damit ein WBS bewilligt wird, muss das Einkommen des Mieters oder der Mieterin unterhalb der im Bundesland gültigen Einkommensgrenze liegen.
Wohngeld
Bürger:innen mit geringem Einkommen können in Deutschland Wohngeld beantragen. Für Mieter:innen dient das als Mietzuschuss und für Eigentümer:innen als Lastenzuschuss.
Wohnungsübergabe
Bei einem Auszug findet eine Wohnungsübergabe von dem:der Mieter:in zurück an den:die Vermieter:in statt. Beide kontrollieren den Zustand der Wohnung. So kann das Mietobjekt an eine:n neue:n Mieter:in übergeben werden.
Zwischenmiete
Bei der Zwischenmiete handelt es sich um ein befristetes Mietverhältnis. Nach Ende der vereinbarten Mietdauer, zieht der:die Mieter:in selbst wieder in die Wohnung ein. So vermeiden Mieter:innen zum Beispiel doppelte Kosten.